Keyvisual Team

Steuertipp: So nutzt du Verluste clever – Verlustrücktrag oder Verlustvortrag?

06. May 2025

1. Verlustrücktrag: Geld zurück vom Finanzamt

Du kannst beantragen, dass dein Verlust ins Vorjahr oder sogar ins vorvorletzte Jahr zurückgetragen wird. Hast du also 2024 einen Verlust gemacht, kannst du ihn mit Gewinnen aus 2023 oder 2022 verrechnen – und bekommst im Idealfall bereits gezahlte Steuern zurück.

Achtung: Der Rücktrag ist auf 1 Mio. Euro begrenzt (bei Einzelveranlagung), bei zusammen veranlagten Ehepaaren sogar auf 2 Mio. Euro.


2. Verlustvortrag: Für bessere Zeiten aufheben

Wenn ein Rücktrag nicht passt oder nicht sinnvoll ist, kannst du deinen Verlust auch in die Zukunft mitnehmen – den sogenannten Verlustvortrag. Dann wird er mit Gewinnen aus künftigen Jahren verrechnet.

Verluste über 1 Mio. Euro (bzw. 2 Mio. Euro) kannst du im Folgejahr allerdings nur teilweise nutzen – nämlich bis zu 70 % des verbleibenden Einkommens.


Was solltest du tun?

Am besten sprichst du mit deinem Steuerberater. Er oder sie kann genau ausrechnen, ob ein Rücktrag oder ein Vortrag für dich die bessere Lösung ist – je nachdem, wie deine Zahlen in den Vorjahren und die Prognose für die nächsten Jahre aussehen. Und natürlich auch gleich den richtigen Antrag in deiner Steuererklärung 2024 stellen.


Fazit: Ein Verlust ist kein Weltuntergang – im Gegenteil: Mit den richtigen Steuerstrategien kannst du ihn sogar für dich arbeiten lassen.

Herzlichst,

Janine Haberland


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