
Ab dem 27. Mai 2025 will Meta öffentliche Beiträge von Nutzern auf Facebook, Instagram und weiteren Diensten zum Training seiner Künstlichen Intelligenz „Meta AI“ verwenden – ohne aktive Zustimmung. Die Inhalte betreffen unter anderem Fotos, Beiträge, Kommentare und Bewertungen, die öffentlich sichtbar sind.
Ein Widerspruch ist möglich – und sinnvoll.
Was genau plant Meta?
Meta möchte Ihre öffentlich sichtbaren Inhalte auf Facebook und Instagram – also Beiträge, Kommentare, Fotos, Reels und mehr – zum Training eigener KI-Modelle nutzen. Inhalte aus privaten Chats sind davon ausgenommen, es sei denn, Sie nutzen den KI-Chatbot „Meta AI“ aktiv. In dem Fall werden Ihre Eingaben ebenfalls analysiert.
Was bedeutet das für Sie?
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Alle Inhalte, die Sie bis zum 26. Mai 2025 veröffentlicht haben, könnten ab dem Folgetag dauerhaft in die KI-Trainingsdatenbank übernommen werden.
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Einmal verwendet, lassen sich diese Daten nicht mehr aus dem System entfernen.
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Ein späterer Widerspruch schützt nur zukünftige Inhalte – nicht rückwirkend.
Wie können Sie widersprechen?
Meta stellt dafür Online-Formulare auf Facebook und Instagram bereit. Diese sind allerdings nur im eingeloggten Zustand erreichbar.
Falls die Formulare nicht direkt angezeigt werden, folgen Sie dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung:
Facebook:
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Facebook öffnen und einloggen.
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Auf das Profilbild oben rechts klicken (am PC) oder auf die drei Striche (Smartphone).
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„Einstellungen und Privatsphäre“ > „Einstellungen“ auswählen.
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Nach unten scrollen zu „Datenschutzrichtlinie“.
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In der App: Lupe antippen, im Browser: Strg + F drücken.
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Nach „Widerspruch“ suchen.
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Beim Punkt „Widerspruchsrecht“ auf den Link „zu widersprechen“ klicken.
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Bei der Frage „Bezieht sich deine Anfrage auf KI bei Meta?“ auf „Ja“ tippen.
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E-Mail-Adresse eintragen, das Textfeld kann leer bleiben.
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Absenden.
Instagram:
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Instagram öffnen und einloggen.
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Auf die drei Striche oben rechts im Profil tippen.
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Zum „Privacy Center“ oder zu „Info“ navigieren.
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Dort „Datenschutzrichtlinie“ auswählen.
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Lupe oder Suchfunktion nutzen (App/Browser), nach „Widerspruch“ suchen.
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Auf „Widerspruchsrecht“ klicken und dann auf „zu widersprechen“.
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Auch hier: Frage bejahen, E-Mail-Adresse eingeben, absenden.
Sollten die Formulare nicht funktionieren, besteht theoretisch auch die Möglichkeit, per E-Mail zu widersprechen. Offizielle Widerspruch-Adressen sind allerdings nicht bekannt. Falls notwendig, können Sie es mit den Impressumsadressen versuchen:
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Facebook: impressum-support@support.facebook.com
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Instagram: impressum@support.instagram.com
Wichtig:
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Ein Widerspruch bei einem Dienst (Facebook oder Instagram) gilt nur, wenn Ihre Konten miteinander verknüpft sind.
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Bei mehreren, nicht verknüpften Konten müssen Sie für jedes Konto separat widersprechen.
Fazit: Werden Sie jetzt aktiv
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Inhalte zur Schulung von Metas KI verwendet werden, widersprechen Sie der Nutzung bis spätestens 26. Mai 2025. Danach ist es zu spät für bereits veröffentlichte Inhalte.
Datenschutz ist Ihr gutes Recht – und es beginnt mit einem Klick.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW e.V.
Herzlichst,
Janine Haberland