
Gerade für junge Gründerinnen und Gründer oder für Übernehmerinnen und Übernehmer bestehender Unternehmen ist die Finanzierung eine der größten Hürden auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Die Bürgschaftsbanken Deutschlands, die KfW sowie das Bundeswirtschafts- und das Bundesfinanzministerium haben daher gemeinsam ein neues, wirkungsvolles Förderprogramm gestartet.
Ziel: den Zugang zu Finanzierungsmitteln vereinfachen – bei gleichzeitig hoher Sicherheit für die beteiligten Banken.
Das Wichtigste auf einen Blick
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100 % Garantie durch die Bürgschaftsbanken
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80 % Rückgarantie durch den Bund
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Refinanzierung über die KfW
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Besonders günstige Zinsen durch das ERP-Sondervermögen
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Bis zu 500.000 € Finanzierung möglich
Warum ist das Programm relevant?
Wie Guy Selbherr, Vorstand der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg, betont, sind Gründungen und Nachfolgen „ein wichtiger Pfeiler unserer Wirtschaft“. Sie sichern Arbeitsplätze, ermöglichen die Transformation und stärken den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Doch in der Praxis fehlt es häufig an ausreichenden Sicherheiten – etwa bei Übernahmepreisen oder beim Start in die Selbstständigkeit ohne belastbare Zahlen. Genau hier setzt das neue Programm an.
So funktioniert die Förderung
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Die Gründerin oder der Gründer beantragt den Kredit über die Hausbank.
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Die Hausbank stellt einen Antrag auf Garantieübernahme bei der Bürgschaftsbank.
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Nach Genehmigung beantragt die Hausbank den Refinanzierungskredit bei der KfW.
Dank der 100%igen Absicherung durch die Bürgschaftsbank und der 80%igen Rückgarantie durch den Bund entfällt für die Hausbank nahezu das komplette Risiko – was die Kreditvergabe massiv erleichtert.
Für wen ist das Programm gedacht?
Das Programm richtet sich an:
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Gründerinnen und Gründer
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Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolger
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Festigungsfinanzierungen bis fünf Jahre nach Aufnahme der Selbstständigkeit
Finanziert werden können:
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Investitionen (inkl. Kaufpreis bei Übernahme)
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Betriebsmittel
Maximal können 500.000 € und bis zu 35 % des Gesamtvolumens über das Programm abgedeckt werden.
Kriterien für die Förderzusage
Die Antragstellenden müssen ein tragfähiges Geschäftsmodell und einen soliden Businessplan vorlegen. Wichtige Bewertungskriterien sind außerdem:
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Die persönliche Eignung der Gründer oder Übernehmer
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Die Branchenerfahrung
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Die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens
Wenn das Konzept nicht tragfähig ist oder wichtige formale Anforderungen nicht erfüllt sind, kann ein Antrag auch abgelehnt werden.
Läuft das Programm dauerhaft?
Zunächst ist die Laufzeit des Programms auf fünf Jahre angelegt. Doch die beteiligten Institutionen streben eine dauerhafte Etablierung an – angesichts der Herausforderungen durch den demografischen Wandel und die wirtschaftliche Transformation.
Fazit: Große Chance für Gründer und Übernehmer
Das neue Förderinstrument ist ein starkes Signal für eine aktive Gründungskultur in Deutschland – praxisnah, risikoarm und finanzierungssicher. Gründer und Übernehmer profitieren von deutlich besseren Kreditkonditionen und können ihren Schritt in die Selbstständigkeit gut abgesichert gehen.
Sie planen eine Gründung oder Nachfolge?
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne zu Fördermöglichkeiten, Finanzierungskonzepten und Businessplänen.
Herzlichst,
Janine Haberland