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Neue Barrierefreiheits-Pflichten für Unternehmen

26. May 2025

Neue Barrierefreiheits-Pflichten für Unternehmen
 
Mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 gelten neue Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – auch für viele privatwirtschaftliche Unternehmen.

Wen betrifft das Gesetz?
  • Unternehmen, die bestimmte Produkte oder Dienstleistungen am Markt anbieten:
    - Online-Shops / E-Commerce
    - Computer, Smartphones, E-Reader
    - Geldautomaten & Fahrkartenautomaten
    - Online-Banking, E-Books, Apps
  • Auch Handwerksbetriebe sind betroffen, wenn sie Produkte über einen Online-Shop verkaufen
Ausnahmen:
  • Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten
  • Jahresumsatz unter 2 Mio. €
Was bedeutet „barrierefrei“ laut Gesetz?
Ein Produkt oder eine Dienstleistung ist barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderung:
  • ohne fremde Hilfe
  • ohne besondere Erschwernis
  • in allgemein üblicher Weise
  • auffindbar, zugänglich und nutzbar ist
Was ist konkret umzusetzen?
Die Barrierefreiheit muss alle gängigen Sinne und Nutzungsmöglichkeiten berücksichtigen. 
Für Websites & Online-Shops:
  • Klare Navigation, starke Kontraste, Farbwahl-Optionen
  • Texte in einfacher Sprache, Vorlesefunktion
  • Bedienbarkeit ohne Maus (z. B. nur mit Tastatur)
Für Geräte & Automaten:
  • Taktil erfassbare Tasten / Bedienelemente
  • Sprachsteuerung oder Sprachausgabe
  • Kopfhöreranschluss für akustische Signale
Überwachung & Kontrolle
  • Zuständig: neue Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit (MLBF) in Magdeburg
  • Verstöße können verwaltungsrechtlich geahndet werden
Fazit für Unternehmen
  • Jetzt prüfen, ob eigene Produkte oder Services betroffen sind
  • Technische und gestalterische Anforderungen frühzeitig umsetzen
  • Bei Unsicherheiten: fachliche Beratung einholen (z. B. Barrierefreiheits-Check Ihrer Website)
  • Barrierefreie Angebote stärken die Nutzerfreundlichkeit für alle Kunden und können ein Wettbewerbsvorteil sein.
Quelle: Deutsche Handwerkszeitung, 2025
 
Herzlichst, 
 
Janine Haberland

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