
Seit dem 1. Januar 2025 gelten im Rahmen der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG neue, deutlich höhere Umsatzgrenzen. Die gesetzliche Neuregelung verschafft insbesondere Solo-Selbstständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen spürbar mehr Spielraum und reduziert den Verwaltungsaufwand.
Was hat sich geändert?
Mit Jahresbeginn 2025 wurden die relevanten Umsatzgrenzen wie folgt angehoben:
- Rückblickende Umsatzgrenze: Für das Kalenderjahr 2024 darf der Gesamtumsatz nicht mehr als 25.000 Euro betragen haben (zuvor: 22.000 Euro).
- Vorausschauende Umsatzgrenze: Für das laufende Jahr 2025 darf der voraussichtliche Umsatz nicht über 100.000 Euro liegen (zuvor: 50.000 Euro).
Wer beide Voraussetzungen erfüllt, kann die Kleinunternehmerregelung weiterhin nutzen – das bedeutet: keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen und keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.
Für wen ist die Neuregelung relevant?
Die angepassten Umsatzgrenzen betreffen insbesondere:
- Einzelunternehmerinnen und -unternehmer
- Freiberufler und Solo-Selbstständige
- Dienstleistungsbetriebe mit geringer Umsatzbasis
- Kleine Gewerbetreibende und Betriebe ohne größere Wachstumsambitionen
Auch für Unternehmen, die 2024 knapp über der bisherigen Grenze von 22.000 Euro lagen, kann die neue Regelung nun attraktiv werden.
Was jetzt wichtig ist
Unternehmen, die 2024 einen Umsatz unter 25.000 Euro erzielt haben und deren voraussichtlicher Umsatz 2025 unter 100.000 Euro bleibt, erfüllen die Voraussetzungen für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung. Die Entscheidung, ob die Regelung angewendet wird oder nicht, sollte bewusst getroffen und gegebenenfalls dem Finanzamt mitgeteilt werden.
Fazit
Die Anhebung der Umsatzgrenzen stellt eine spürbare Entlastung für kleine Unternehmen dar. Sie verringert den administrativen Aufwand und erhöht die Flexibilität – sowohl bei der Unternehmensführung als auch in der Preisgestaltung. Eine regelmäßige Umsatzprüfung und eine realistische Jahresplanung bleiben jedoch essenziell, um die Vorteile der Kleinunternehmerregelung weiterhin nutzen zu können.
Quelle: Deutsche Handwerkszeitung, 2025
Herzlichst,
Janine Haberland