
Viele Unternehmen führen sie noch auf – doch ab dem Sommer 2025 ist endgültig Schluss: Die EU stellt ihre Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) ein. Damit entfällt auch die Pflicht, im Impressum oder in den AGB auf sie zu verlinken. Für Handwerksbetriebe mit Webauftritt heißt es jetzt: Impressum, AGB und E-Mail-Signaturen prüfen – sonst drohen Abmahnungen.
Worum ging es bei der OS-Plattform eigentlich?
Die Plattform wurde von der EU ins Leben gerufen, um Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen außergerichtlich, schnell und günstig zu lösen – ganz im Sinne des Verbraucherschutzes. Doch die Nutzung blieb weit hinter den Erwartungen zurück. Daher hat die Europäische Kommission entschieden, das Portal zum 20. Juli 2025 vollständig abzuschalten. Bereits seit März 2024 sind keine neuen Beschwerden mehr möglich.
Was bedeutet das konkret für Unternehmen?
Mit der Abschaltung der OS-Plattform fällt auch die zugrundeliegende EU-Verordnung (Nr. 524/2013) weg. Diese hatte bislang verpflichtet, auf das Portal hinzuweisen – z. B. im Impressum oder den AGB.
Unternehmen sollten jetzt aktiv werden und folgende Punkte beachten:
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Alle Webseiten, Impressen und Rechtstexte auf Verweise zur OS-Plattform prüfen
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Verlinkungen und Hinweise spätestens bis 20. Juli 2025 entfernen
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Auch Signaturen in geschäftlichen E-Mails anpassen
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Änderungen dokumentieren – zur Sicherheit bei etwaigen rechtlichen Rückfragen
Was tun, wenn bereits eine Unterlassungserklärung vorliegt?
Viele Unternehmen hatten in der Vergangenheit nach Abmahnungen wegen fehlender OS-Hinweise sogenannte Unterlassungserklärungen abgegeben. Auch diese sollten rechtzeitig überprüft und ggf. zum Stichtag gekündigt werden, damit sie keine Wirkung mehr entfalten. Eine rechtliche Beratung ist hier dringend zu empfehlen.
Was passiert, wenn man nichts unternimmt?
Wer nach dem 20. Juli 2025 weiterhin auf eine nicht mehr existente Plattform verweist, riskiert eine Abmahnung wegen irreführender geschäftlicher Angaben. Die Handwerkskammer Stuttgart warnt bereits vor entsprechenden Risiken. Deshalb: Lieber jetzt aufräumen, als später unnötige Kosten und Ärger riskieren.
Verbraucherschlichtung bleibt – aber auf anderer Basis
Wichtig: Auch wenn die OS-Plattform entfällt, bleibt die Verpflichtung zur Information über die Verbraucherschlichtung nach deutschem Recht (VSBG) bestehen. Betriebe müssen weiterhin klar kommunizieren, ob sie an einem Streitbeilegungsverfahren teilnehmen – und wenn ja, auch die zuständige Schlichtungsstelle benennen.
Fazit:
Die Abschaltung der OS-Plattform bedeutet nicht das Ende aller Informationspflichten – aber eine deutliche Änderung im rechtlichen Pflichtprogramm. Handwerksbetriebe, die digital unterwegs sind, sollten spätestens jetzt ihre Impressumsangaben und Rechtstexte anpassen, um Abmahnrisiken zu vermeiden.
Herzlichst,
Janine Haberland
Quelle: Deutsche Handwerkszeitung, 2025