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Minijob 2025: So viele Stunden dürfen geringfügig Beschäftigte jetzt arbeiten

17. Jun 2025

Seit Jahresbeginn gilt ein neuer Mindestlohn – und mit ihm verändert sich automatisch auch die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs. Die gute Nachricht: Minijobber müssen ihre Arbeitszeit trotzdem nicht reduzieren. Warum das so ist und wie viele Stunden 2025 genau erlaubt sind, zeigen wir in diesem Überblick.

Dynamische Grenze bringt Planungssicherheit

Früher bedeuteten steigende Mindestlöhne oft, dass geringfügig Beschäftigte ihre Stunden reduzieren mussten – denn die monatliche Verdienstgrenze war fest definiert. Heute ist das anders: Die sogenannte dynamische Minijob-Grenze sorgt dafür, dass die monatlich erlaubten Einkünfte an den aktuellen Mindestlohn angepasst werden.

Aktuell (Stand 2025) liegt dieser bei 12,82 Euro pro Stunde. Die Verdienstgrenze beträgt 556 Euro im Monat. Daraus ergibt sich ein Arbeitszeitkontingent von etwa 43 Stunden pro Monat – das entspricht rund 10 Wochenstunden. Minijobber können also trotz gestiegener Löhne den bisherigen Stundenumfang beibehalten, ohne ihren Status zu verlieren.


Formel zur Berechnung der zulässigen Arbeitszeit

Wer es genau wissen will, kann die zulässige monatliche Stundenzahl ganz einfach berechnen:

Minijob-Grenze ÷ Mindestlohn = maximal mögliche Stundenanzahl

Beispiel 2025:
556 Euro ÷ 12,82 Euro ≈ 43 Stunden pro Monat


Wie entwickelt sich die Grenze in den kommenden Jahren?

Die Minijob-Grenze ist an zehn Wochenstunden zum aktuellen Mindestlohn gekoppelt. Daher steigt sie automatisch, sobald der Mindestlohn angehoben wird.

Beispielrechnung für die kommenden Jahre:

  • 2026: 13,90 € × 130 ÷ 3 = 602 €

  • 2027: 14,60 € × 130 ÷ 3 = 633 €

Diese Werte werden jeweils vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegeben.


Wann darf die Verdienstgrenze überschritten werden – und wann nicht?

Grundsätzlich gilt: Innerhalb eines Kalenderjahres darf die Grenze in zwei Monaten überschritten werden, zum Beispiel bei Krankheit anderer Mitarbeiter oder in saisonalen Spitzenzeiten. Maximal erlaubt sind dann 1.112 Euro pro Monat bzw. 7.784 Euro pro Jahr – allerdings nur bei triftigem Grund.

In Ausnahmefällen – etwa bei stark schwankendem Einkommen – sind mehr als zwei Überschreitungen möglich. Dann darf aber die Jahresverdienstgrenze von 6.672 Euro nicht überschritten werden. Wichtig: Die Beschäftigung muss weiterhin als „geringfügig“ einzuordnen sein.


Was passiert bei dauerhafter Überschreitung?

Wird die Grenze regelmäßig überschritten, verliert der Minijob seinen Status. Der Beschäftigte wird dann sozialversicherungspflichtig – mit entsprechenden Abgaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.


Was gilt für Rentnerinnen und Rentner im Minijob?

Seit 2023 dürfen Altersrentner unbegrenzt hinzuverdienen, ohne Abzüge bei der Rente befürchten zu müssen. Bei Erwerbsminderungsrenten gelten allerdings weiterhin Hinzuverdienstgrenzen – 2025 liegt diese bei rund 39.322 Euro jährlich, je nach persönlichem Einkommensverlauf vor Eintritt der Rente.


Midijob: Mehr verdienen – mit anteiligen Beiträgen

Die Grenze zum Midijob beginnt bei 556,01 Euro und reicht bis 2.000 Euro monatlich. Innerhalb dieses Übergangsbereichs zahlen Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Die genaue Höhe hängt vom Einkommen ab – je höher der Verdienst, desto größer der Eigenanteil.

Ein hilfreiches Tool zur Berechnung: der Midijob-Rechner der Barmer.


Urlaub im Minijob – das steht Ihnen zu

Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Wie viele Tage genau, hängt von der Zahl der wöchentlichen Arbeitstage ab.

Formel:
Eigene Arbeitstage/Woche × 24 ÷ 6 = Urlaubstage/Jahr

Beispiel: Wer an zwei Tagen pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf 8 Urlaubstage pro Jahr.


Wie berechnet sich das Urlaubsentgelt im Minijob?

Zur Ermittlung des Urlaubsentgelts wird der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen zugrunde gelegt. Dieser wird durch die gearbeiteten Tage geteilt und mit der Zahl der Urlaubstage multipliziert.


Fazit:
Die dynamische Anpassung der Minijob-Grenze sorgt dafür, dass steigende Mindestlöhne nicht mehr automatisch zu weniger Arbeitszeit führen. Für Handwerksbetriebe mit Minijobbern bedeutet das mehr Flexibilität und Planungssicherheit – vorausgesetzt, die rechtlichen Rahmenbedingungen werden konsequent eingehalten.

Herzlichst,

Janine Haberland

 

Quelle: Deutsche Handwerkszeitung, 2025 


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