
Die Bundesregierung hat angekündigt, die Stromsteuersenkung nicht auf weitere Betriebe auszuweiten – und das sorgt für erheblichen Unmut in Teilen des Handwerks. Besonders für Gewerke mit hohen Stromverbräuchen, die nicht als „produzierendes Gewerbe“ eingestuft sind, bleibt die steuerliche Entlastung auch künftig außen vor. Doch welche Betriebe profitieren bereits – und wer bleibt auf den Kosten sitzen?
Wer bekommt die Steuererstattung?
Von der reduzierten Stromsteuer profitieren derzeit nur Unternehmen, die als „Produzierendes Gewerbe“ nach der Klassifikation WZ 2003 gelten. Dazu zählen unter anderem:
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Bäckereien mit eigener Backstube
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Fleischereien mit Produktion
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Brauereien und Getränkehersteller
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Metallbau-, Steinmetz- und Tischlereibetriebe mit Fertigung
Voraussetzung ist: Der betriebliche Stromverbrauch muss jährlich über 12.500 kWh liegen (entspricht >250 € Stromsteuer pro Jahr), und es darf keine vollständige Steuerbefreiung aus anderen Gründen bestehen.
Diese Betriebe können jährlich bis zu 1,537 Cent je Kilowattstunde rückerstattet bekommen – was den effektiven Steuersatz erheblich senkt.
Wer bleibt außen vor?
Für viele Dienstleistungsbetriebe im Handwerk gibt es auch künftig keine Entlastung – obwohl sie ebenfalls hohe Energiekosten stemmen müssen. Dazu gehören u. a.:
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Textilreiniger mit großem Maschinenpark
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Kfz-Werkstätten mit energieintensivem Gerätebetrieb
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Gebäudereinigungsfirmen
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Friseursalons mit Dauerbelastung durch Licht, Föhn & Co.
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Mischbetriebe, bei denen der Fokus nicht klar auf Produktion liegt
Diese Gewerke gelten steuerrechtlich als Dienstleister – und fallen damit nicht unter die bestehende Förderkulisse.
Antrag & Verfahren
Die Rückerstattung erfolgt auf Antrag über das zuständige Hauptzollamt. Eine automatische Entlastung gibt es nicht. Die Voraussetzungen müssen jährlich nachgewiesen werden.
Fazit:
Die Stromsteuer-Entlastung bleibt ein Privileg des produzierenden Sektors – auch wenn andere Handwerksbereiche ähnlich stark von steigenden Energiekosten betroffen sind. Der Ruf nach einer gerechteren Verteilung der Entlastung wird daher nicht leiser – eine politische Entscheidung steht jedoch weiterhin aus.
Herzlichst,
Janine Haberland
Quelle: Deutsche Handwerkszeitung, 2025