Keyvisual Team

Deadline 31. Juli 2025: So gelingt die Kassenmeldung in drei einfachen Schritten

01. Jul 2025

Wer ein elektronisches Kassensystem nutzt, muss es beim Finanzamt anmelden – und zwar bis spätestens 31. Juli 2025. Klingt einfach, birgt in der Praxis aber einige Stolperfallen: Zugangsprobleme bei Elster, fehlende Seriennummern oder unvollständige Unterlagen sind keine Seltenheit. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Meldung stressfrei meistern – Schritt für Schritt.

Warum ist die Meldung notwendig?

Die Verpflichtung zur Anzeige elektronischer Kassensysteme ergibt sich aus § 146a der Abgabenordnung. Detaillierte Hinweise liefert außerdem ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 28. Juni 2024. Wer die Frist versäumt, muss mit Konsequenzen rechnen – insbesondere bei späteren Prüfungen durch das Finanzamt.


Schritt 1: Zugang zum Elster-Portal prüfen

Die Meldung erfolgt ausschließlich digital über das Elster-Portal (www.elster.de). Damit das klappt, sollte man frühzeitig sicherstellen, dass der Zugang funktioniert:

  • Ist das Elster-Zertifikat noch gültig?

  • Liegen Benutzername und Passwort vor?

  • Muss der Zugang eventuell neu beantragt werden?

Achtung: Der Neuantrag kann mehrere Wochen dauern. Wer hier zu spät dran ist, riskiert eine verspätete Meldung – mit unangenehmen Folgen.


Schritt 2: Alle relevanten Kassen-Daten zusammentragen

Bevor Sie das Formular ausfüllen, sollten Sie sich die wichtigsten Angaben zu Ihrem Kassensystem bereitlegen. Dazu gehören:

  • Steuer-ID (bei Einzelpersonen)

  • Anzahl und Art der Kassensysteme (z. B. App, Tablet, PC)

  • Bezeichnung und Version der eingesetzten Software

  • Seriennummer und Modell

  • Name des Herstellers

  • Anschaffungsdatum

  • Seriennummer der TSE (technische Sicherheitseinrichtung)

Je besser Sie vorbereitet sind, desto reibungsloser verläuft die Meldung.


Schritt 3: Formular auf Elster ausfüllen

Sobald alle Informationen parat sind, geht’s los:

  1. Loggen Sie sich unter www.elster.de ein.

  2. Navigieren Sie zu Formulare & Leistungen > Alle Formulare > Sonstige Formulare.

  3. Wählen Sie das Formular „Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 146a Abs. 4 AO)” aus.

  4. Tragen Sie Ihre gesammelten Daten ein und übermitteln Sie das Formular digital.


Was passiert, wenn man die Frist versäumt?

Wer sein Kassensystem nicht rechtzeitig anmeldet, riskiert ernsthafte Probleme – spätestens bei einer unangekündigten Kassen-Nachschau oder einer regulären Betriebsprüfung. Im schlimmsten Fall drohen Schätzungen, Strafzahlungen oder steuerliche Nachteile.

Unser Tipp: Nehmen Sie sich frühzeitig Zeit für die Vorbereitung – dann ist die Meldung meist schnell erledigt.


Fazit

Die Anmeldung des Kassensystems ist Pflicht – und der 31. Juli 2025 kommt schneller, als man denkt. Mit einer funktionierenden Elster-Anmeldung, vollständigen Angaben und etwas Vorbereitung ist die digitale Meldung kein Hexenwerk.

Herzlichst,

Janine Haberland

 

Quelle: Deutsche Handwerkszeitung, 2025


To top