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Mindestlohn 2025 bis 2027: Was Betriebe jetzt wissen müssen

08. Jul 2025

Ab 2025 gelten neue Mindestlöhne – und auch in den Jahren 2026 und 2027 steigen die gesetzlichen Vorgaben weiter. Wer Mitarbeiter beschäftigt, sollte sich frühzeitig mit den Änderungen auseinandersetzen. Denn nicht nur der Mindeststundenlohn selbst verändert sich – auch Minijobgrenzen, Dokumentationspflichten und Haftungsfragen hängen direkt damit zusammen.

Ab 2025: Mindestlohn steigt auf 12,82 Euro

Der gesetzliche Mindestlohn markiert die unterste Grenze dessen, was Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden pro Stunde zahlen dürfen. Seit seiner Einführung im Jahr 2015 ist er mehrfach gestiegen – zuletzt zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde.


Warum es auch Branchenmindestlöhne gibt

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn existieren in vielen Branchen spezielle Tarifvereinbarungen mit höheren Stundensätzen. Diese Branchenmindestlöhne gelten etwa in der Gebäudereinigung, im Bau oder in der Pflege. Ein Beispiel: Reinigungskräfte erhalten ab 2025 mindestens 14,25 Euro pro Stunde.

Wichtig: Tarifverträge gelten nur dann für alle Unternehmen einer Branche, wenn sie vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt wurden.


Mindestlohn-Ausnahmen: Wer ist nicht betroffen?

Nicht alle Personen haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Zu den wichtigsten Ausnahmen zählen:

  • Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung

  • Auszubildende (hier gilt die Mindestausbildungsvergütung)

  • Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten

  • Pflicht- und Orientierungspraktika

  • Ehrenamtliche und Selbstständige

Dennoch ist Vorsicht geboten: In vielen Fällen besteht dennoch Anspruch auf eine angemessene Vergütung – auch bei freiwilligen Praktika, zum Beispiel nach dem Berufsbildungsgesetz.


Auch Minijobs betroffen: Verdienste steigen mit

Seit der gesetzlichen Koppelung an den Mindestlohn passt sich auch die Minijobgrenze automatisch an:

  • 2025: 556 €

  • 2026 (prognostiziert): 602 €

  • 2027 (prognostiziert): 633 €

Wer Minijobber beschäftigt, muss daher auch regelmäßig Arbeitszeiten prüfen und anpassen – sonst drohen unbeabsichtigte Überschreitungen.


Dokumentation, Kontrolle, Haftung: Was Arbeitgeber beachten müssen

Das Mindestlohngesetz verpflichtet viele Arbeitgeber zu strengen Aufzeichnungspflichten. Vor allem in Branchen mit erhöhtem Kontrollbedarf (z. B. Bau, Gastronomie, Sicherheitsdienste) gilt: Arbeitsbeginn, -ende und -dauer müssen täglich dokumentiert und zwei Jahre aufbewahrt werden.

Wer gegen die Vorschriften verstößt, riskiert:

  • Bußgelder von bis zu 500.000 Euro

  • Rückzahlungen an Mitarbeitende (bis zu 3 Jahre rückwirkend)

  • Nachzahlungen an Sozialversicherung (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile)

Zudem haften Auftraggeber auch für Subunternehmen – selbst dann, wenn diese Mindestlohnverstöße begangen haben, ohne dass der Hauptauftraggeber davon wusste.


Fazit

Mit der kontinuierlichen Anhebung des Mindestlohns steigen auch die Anforderungen an Unternehmen. Wer gut vorbereitet ist, schützt sich vor rechtlichen Risiken, Nachzahlungen und Reputationsschäden. Arbeitgeber sollten jetzt prüfen, ob sie alle relevanten Vorgaben einhalten – und ihre Lohn- und Arbeitszeitmodelle rechtzeitig anpassen.

Herzlichst,

Janine Haberland

 

Quelle: Deutsche Handwerkszeitung, 2025


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