
Immer wieder warnen die Finanzverwaltungen vor einer neuen Welle von Betrugsversuchen: Gefälschte Steuerbescheide, fingierte Schreiben vermeintlicher Finanzbehörden, gefälschte E-Mails oder manipulierte QR-Codes sollen Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen zur Preisgabe sensibler Daten oder zu Zahlungen bewegen. Für Unternehmen kann ein solcher Betrugsversuch nicht nur finanzielle Schäden, sondern auch erhebliche organisatorische Belastungen nach sich ziehen.
In diesem Beitrag zeigen wir, woran Sie gefälschte Steuerbescheide erkennen, welche Betrugsmaschen aktuell im Umlauf sind und wie Sie im Verdachtsfall richtig reagieren.
1. Finanzamt und Inkasso: Eine klare Grenze
Aktuell kursieren betrügerische Schreiben, die angeblich von Inkassounternehmen im Auftrag der Finanzverwaltung stammen. Darin wird zur Zahlung angeblicher „offener Forderungen aus steuerlichen Verpflichtungen“ aufgefordert – inklusive Inkassogebühren und Verzugszinsen.
Wichtig zu wissen:
Das Finanzamt arbeitet niemals mit Inkassounternehmen zusammen. Sämtliche Steuerforderungen werden ausschließlich direkt durch die Finanzämter eingezogen. Wer ein solches Schreiben erhält, sollte keine Zahlungen leisten, keine Anhänge öffnen und keine Links anklicken.
2. Echtheit von Steuerbescheiden prüfen
Gefälschte Bescheide weisen oft Merkmale auf, die bei genauer Betrachtung auffallen. Typische Anzeichen sind:
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Falsche oder unvollständige Steuernummern bzw. Steuer-IDs
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Unzutreffende Absenderangaben, etwa „Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland“ (diese Bezeichnung existiert nicht)
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Unplausible Adressen oder Telefonnummern, die nicht zur Region passen
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Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung, die in jedem echten Steuerbescheid enthalten ist
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Ungewöhnliche Kontoverbindungen, z. B. Auslands-IBANs oder nicht zur Bundesbank gehörende Konten
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Sehr kurze Zahlungsfristen, oft nur wenige Tage – untypisch für die Finanzverwaltung
Unser Rat: Vergleichen Sie neue Schreiben mit früheren Bescheiden und wenden Sie sich bei Zweifeln direkt an Ihr zuständiges Finanzamt.
3. Gefälschte E-Mails im Namen von ELSTER
Betrüger versenden zunehmend E-Mails, die scheinbar vom Elster-Online-Portal oder vom Finanzamt stammen. Häufig wird darin eine Steuerrückerstattung in Aussicht gestellt, die nach Eingabe persönlicher Daten über einen Link freigeschaltet werden soll.
So erkennen Sie gefälschte E-Mails:
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Absenderadresse weicht von den offiziellen Domains ab
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Fehlende persönliche Anrede – statt Name und Steuernummer nur allgemeine Formulierungen
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Dringende Zahlungs- oder Handlungsaufforderungen
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Links, die auf gefälschte Webseiten führen (URL immer genau prüfen, echte Behörden nutzen ausschließlich sichere https-Verbindungen)
4. Vorsicht bei QR-Codes
Eine neuere Masche ist der Einsatz gefälschter QR-Codes in Briefen oder E-Mails. Diese leiten auf täuschend echt wirkende Phishing-Webseiten weiter.
Prüfen Sie daher unbedingt:
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Ob das Schreiben mit dem QR-Code authentisch ist
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Ob die Zielseite offizielle Sicherheitsmerkmale und vertrauenswürdige URLs aufweist
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Ob Sie überhaupt erwartet haben, einen QR-Code vom Finanzamt zu erhalten
Im Zweifel gilt: Keinerlei Daten eingeben!
5. Richtig reagieren bei Betrugsverdacht
Wenn Sie oder Ihr Unternehmen ein verdächtiges Schreiben, eine E-Mail oder einen QR-Code erhalten, sollten Sie:
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Keine Zahlung leisten und keine Daten preisgeben
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Das zuständige Finanzamt kontaktieren und die Echtheit prüfen
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Anzeige bei der Polizei erstatten, wenn ein Betrugsversuch vorliegt
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Ihre internen Prozesse schärfen: Schulen Sie Mitarbeiter regelmäßig im Umgang mit Phishing und betrügerischen Schreiben
Fazit: Wachsamkeit schützt
Die Betrugsversuche werden immer professioneller – oft sind gefälschte Schreiben auf den ersten Blick kaum von echten Bescheiden zu unterscheiden. Entscheidend ist daher ein geschultes Auge für Details und eine klare interne Vorgehensweise im Unternehmen.
Unsere Empfehlung: Richten Sie einen zentralen Prüfprozess für amtliche Schreiben ein und schulen Sie Ihre Mitarbeiter, verdächtige Dokumente sofort an eine zentrale Stelle weiterzugeben. So vermeiden Sie finanzielle Verluste und schützen gleichzeitig sensible Unternehmensdaten.
Quelle: Wolters Kluwer Steuertipps GmbH, 2025
Herzlichst,
Janine Haberland