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Forderungsausfall absichern: Pauschalwertberichtigung richtig berechnen und buchen

18. Sep 2025

Auch vermeintlich sichere Forderungen können ausfallen – sei es durch unerwartete Insolvenzen oder plötzliche Zahlungsschwierigkeiten der Kunden. Um diese Risiken abzudecken, bietet die pauschale Wertberichtigung auf Forderungen Unternehmen die Möglichkeit, das allgemeine Ausfallrisiko buchhalterisch abzubilden. Doch damit die Korrekturen steuerlich anerkannt werden, müssen klare Spielregeln eingehalten werden.

 

Einzelfallbezogen oder pauschal: Zwei Arten von Ausfallrisiken

Forderungen lassen sich grundsätzlich in drei Kategorien einteilen:

  • Einwandfreie Forderungen – keine Anzeichen für Ausfall, aber dennoch mit allgemeinem Risiko.

  • Zweifelhafte Forderungen – Indizien für Zahlungsschwierigkeiten (z. B. Zahlungsverzug, Insolvenzverfahren).

  • Uneinbringliche Forderungen – Ausfall ist sicher (z. B. Insolvenz mangels Masse).

Für zweifelhafte oder uneinbringliche Forderungen gilt die Einzelwertberichtigung.
Die pauschale Wertberichtigung betrifft ausschließlich einwandfreie Forderungen, um das allgemeine Risiko künftiger Zahlungsausfälle abzudecken.

 

Pauschalwertberichtigung: Grundprinzip

  • Grundlage ist der Nettobetrag der Forderungen.

  • Die Umsatzsteuer darf erst bei endgültigem Ausfall korrigiert werden.

  • Forderungen, die nach dem Bilanzstichtag beglichen wurden, dürfen nicht einbezogen werden.

  • Der Prozentsatz der pauschalen Wertberichtigung muss anhand der tatsächlichen Ausfallquoten der letzten drei bis fünf Jahre fundiert begründet werden.

Ohne belastbare Daten droht die Nichtanerkennung durch das Finanzamt.

 

Praxisbeispiel: Erstmalige Pauschalwertberichtigung

Ausgangslage:

  • Forderungsbestand zum 31.12.2024: 238.000 € brutto (200.000 € netto + 38.000 € USt)

  • Davon einwandfrei: 142.800 € brutto (120.000 € netto)

  • Historisch ermittelter Ausfallsatz: 1 %

Berechnung:

  • Pauschale Wertberichtigung: 1 % von 120.000 € = 1.200 €

Buchungssatz:

  • 6920 Einstellung in die Pauschalwertberichtigung auf Forderungen 1.200 €
    an 1248 Pauschalwertberichtigung auf Forderungen 1.200 €

 

Praxisbeispiel: Folgebuchung im Folgejahr

Ausgangslage zum 31.12.2025:

  • Einwandfreier Forderungsbestand: 95.200 € brutto (80.000 € netto)

  • Neuer Wertberichtigungsbedarf: 1 % von 80.000 € = 800 €

Die bestehende Wertberichtigung von 1.200 € wird daher um 400 € reduziert.

Buchungssatz:

  • 1248 Pauschalwertberichtigung auf Forderungen 400 €
    an 4920 Erträge aus der Herabsetzung der Pauschalwertberichtigung 400 €

 

Fazit

Die pauschale Wertberichtigung ist ein wirksames Instrument, um das allgemeine Forderungsausfallrisiko realistisch in der Bilanz abzubilden. Entscheidend ist eine saubere Berechnungsgrundlage: Unternehmen sollten ihre Ausfallquoten regelmäßig auswerten und die Wertberichtigung jährlich anpassen.

So schaffen sie nicht nur Transparenz gegenüber Finanzverwaltung und Prüfern, sondern sichern auch ein realitätsnahes Bild ihrer finanziellen Lage.

 

Quelle: Deutsche Handwerkszeitung

 

Herzlichst,

Janine Haberland


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