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Steuerfreie Benefits: 9 Gehaltsextras für Mitarbeiter

02. Oct 2025

Steuerfreie Benefits können für zukünftige Arbeitnehmer und Auszubildende ein Anreiz sein, sich für ein Unternehmen als Arbeitgeber zu entscheiden.

Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen das Deutschlandticket für ihre Mitarbeiter bezahlen. Für Mitarbeiter ist diese Zuwendung dann steuerfrei.

 

1. Grundsätzliches

Steuerbegünstigte Gehaltsextras haben den Charme, dass sie dem Mitarbeiter entweder komplett steuerfrei zufließen oder aber, dass der Arbeitgeber dafür die pauschale Lohnsteuer ans Finanzamt überweist. Bei beiden Varianten fallen hier meist auch die Beitragspflicht für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung weg.

 

2. Klassiker Smartphone

Gerade für junge Bewerber und Auszubildende ist ein beliebtes Gehaltsextra die Überlassung eines Smartphones und die Übernahme der monatlichen Gebühren durch den Arbeitgeber. Überlassen bedeutet, dass der Arbeitgeber einem Mitarbeiter ein Smartphone kauft und es ihm für berufliche und private Zwecke überlässt. Das Gerät bleibt also im Eigentum des Unternehmens. Vorteil: Ist das Smartphone defekt, hat der Mitarbeiter keinerlei Kosten. Die Überlassung sowie die Übernahme der Gebühren ist nach § 3 Nr. 45 Einkommensteuergesetz (EStG) komplett steuerfrei. Das gilt selbst dann, wenn das Smartphone vom Mitarbeiter letztlich zu 100 Prozent privat genutzt wird.

 

3. Deutschlandticket I

Beliebt ist bei Beschäftigten, wenn der Arbeitgeber ein Deutschlandticket spendiert. Denn das kann nicht nur für die Fahrt zur Arbeit genutzt werden, sondern auch privat. Beteiligt sich der Arbeitgeber an den Kosten für das Deutschlandticket oder zahlt es komplett, ist dieser Vorteil für Beschäftigte ebenfalls völlig steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG. Voraussetzung ist jedoch, dass dieses Gehaltsextra zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Das bedeutet: Ändert sich am Bruttolohn nichts und das Deutschlandticket gibt es von Arbeitgeber zusätzlich, ist dieser finanzielle Vorteil steuerfrei.

Bei der unentgeltlichen Überlassung eines Deutschlandtickets ist jedoch eine Besonderheit zu beachten. Der Arbeitgeber muss diesen finanziellen Vorteil in der Lohnsteuerbescheinigung angeben, die er erst nach Ablauf des Kalenderjahrs dem Beschäftigten aushändigt und in elektronischer Form ans Finanzamt übermittelt. Folge: Gibt ein Arbeitnehmer eine Steuererklärung ab und beantragt für die Fahrten zur Arbeit Werbungskosten, dann mindern die Zuzahlungen des Chefs zum Deutschlandticket den Werbungskostenabzug für die Fahrtkosten.

 

4. Aufmerksamkeiten

Was viele Betriebsinhaber nicht wissen: Sie können ihren Mitarbeitern zu besonderen Anlässen Geschenke oder Dienstleistungen bis zu einem Wert von 60 Euro je Anlass steuerfrei zuwenden. Ob es sich um ein Buch, einen Blumenstrauß oder um ein Ticket zu einem Event  handelt, ist völlig egal. Wichtig ist nur, dass ein persönliches Ereignis vorliegt (zum Beispiel Geburtstag, Hochzeitstag, Jubiläum). Aufmerksamkeiten zu besonderen Anlässen darf der Arbeitgeber übrigens auch dem Ehegatten des Mitarbeiters oder dessen Kindern, die noch zu Hause leben, steuerfrei zuwenden (R 19.6 Abs. 1 Satz 1 LStR).

 

5. Kindergartengebühr

Eine echte finanzielle Erleichterung für (potentielle) Mitarbeiter in Ihrem Betrieb kann die Beteiligung oder die Übernahme der Kindergartengebühren für das Kind eines Mitarbeiters darstellen. Vorteil: Der Mitarbeiter erhält dadurch finanzielle Einsparungen und Sie stellen sicher, dass der Mitarbeiter während der Betreuung seines Kindes voll für Ihren Betrieb einsatzbereit ist. Solange das Kind noch nicht schulpflichtig ist, ist die Übernahme von Kindergartengebühren durch Sie als Arbeitgeber nach § 3 Nr. 33 EStG komplett steuerfrei.

 

6. Gutscheine im Trend

Ein weiteres beliebtes Gehaltsextra ist die Aushändigung eines monatlichen Gutscheins. Wofür der Gutschein eingelöst werden kann, spielt keine Rolle. Es kann z.B. ein Tankgutschein oder ein Gutschein für eine Massage sein. Wichtig ist nur, dass sich der Mitarbeiter den Wert des Gutscheins nicht auszahlen lassen können (muss ausgeschlossen sein) und das der monatliche Gutschein zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Liegen alle Voraussetzungen vor, ist die Gewährung eines Gutscheins bis zu einem Bruttobetrag von maximal 50 Euro im Monat steuerfrei.

 

7. Firmenfahrrad

Es muss ja nicht immer gleich ein Firmenwagen sein. Mitarbeiter freuen sich oft auch, wenn Sie von ihrem Chef ein Firmenfahrrad überlassen bekommen. Ist es ein Elektrofahrrad, um so besser. Wird das Fahrrad einem Mitarbeiter zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassen, fällt auf diesen Vorteil keine Lohnsteuer an (§ 3 Nr. 37 EStG). Der Vorteil: Der Mitarbeiter spart sich den Kauf eines neuen Fahrrads in Höhe von ein paar hundert bis ein paar tausend Euro und hat auch keine Reparaturkosten, sollte das Fahrrad mal defekt sein. Zu beachten ist allerdings, dass die private Nutzung mit monatlich 0,25% des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert wird.

 

8. Darlehen für Mitarbeiter

Muss sich Ihr Mitarbeiter ein neues Auto kaufen oder stehen Reparaturen am Eigenheim an und Ihr Mitarbeiter müsste deshalb einen Nebenjob annehmen, können Sie ihm auch ein zinsgünstiges oder ein zinsloses Darlehen geben. Vorteile: Der Mitarbeiter muss keinen Nebenjob annehmen und das Betriebsdarlehen bindet ihn enger an Ihren Betrieb. Von der Motivation ganz zu schweigen. Bis zu einem Darlehensbetrag von 2.600 Euro fällt keine Lohnsteuer an, wenn Sie das Darlehens zinslos gewähren. Übersteigt der Darlehensbetrag die Höchstgrenze von 2.600 Euro und Sie berechnen keine Zinsen, muss ein geldwerter Vorteil versteuert werden. Hierzu müssen Sie die Zinsen ermitteln, die normalerweise bei der Bank fällig gewesen wären. Die nicht gezahlten Zinsen stellen den geldwerten Vorteil, den Ihr Mitarbeiter versteuern muss, dar.

 

9. Minijobber profitieren

Die steuerfreien Gehaltsextras dürfen natürlich auch (potentiellen) Minijobbern (geringfügig Beschäftigte) erhalten.

Abschließender Hinweis: Aufzeichnungen führen!!!

Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter mit steuerbegünstigten Gehaltsextras motivieren möchten, sollten damit rechnen, dass irgendwann eine Lohnsteuerprüfung des Finanzamts stattfindet. Hierbei interessieren sich die Prüfer vorzugsweise dafür, ob die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Gehaltsextras oder die Pauschalierung vorlagen. Dazu müssen Sie im Lohnkonto Aufzeichnungen für jedes Gehaltsextra je Mitarbeiter führen. Halten Sie fest, dass die Voraussetzungen erfüllt sind und überprüfen Sie dies – bestenfalls jedes Jahr auf ein Neues.

 

Quelle: Deutsche Handwerkszeitung, 2025

 

Herzlichst, 

Janine Haberland


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