Im laufenden Jahr 2025 gibt es für Unternehmer wichtige steuerliche Neuerungen und Tipps: Von der Turboabschreibung für Elektrofahrzeuge über Jahresendplanung bis zu aktuellen Regelungen bei energetischer Sanierung. Diese 12 Punkte sollten Unternehmer jetzt kennen.
1. Turboabschreibung für Elektrofahrzeuge
Unternehmer, die ihren betrieblichen Fuhrpark bis Ende 2025 um ein reines Elektrofahrzeug erweitern, können 75 % des Nettokaufpreises sofort abschreiben (§ 7 Abs. 2a EStG).
Hinweis: Die Turboabschreibung gilt auch für gebrauchte E-Fahrzeuge.
2. Steuerliche Vorteile bei Hochzeit
Wer noch 2025 standesamtlich heiratet, profitiert für das gesamte Steuerjahr von der Zusammenveranlagung nach dem Splittingtarif. Besonders interessant, wenn die Einkommen der Partner unterschiedlich hoch sind.
3. Gastronomie: Ermäßigter Umsatzsteuersatz
Ab 1. Januar 2026 gilt für die Lieferung von Speisen in der Gastronomie der reduzierte Umsatzsteuersatz von 7 % statt 19 %. Unternehmer sollten bereits jetzt die Umstellung in ihren Kassensystemen vorbereiten.
Offen: Wie werden Speisen behandelt, die z. B. am 31. Dezember 2025 vor Mitternacht verzehrt und erst nach 24 Uhr abgerechnet werden?
4. Weihnachtsfeier steuerlich planen
Die steuerfreie Grenze pro Teilnehmer liegt bei 110 €:
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Begleitpersonen: Kosten werden dem Mitarbeiter zugerechnet.
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Teilnehmerzahl: Maßgeblich ist die tatsächliche Anwesenheit.
Überschreitet der Betrag die Grenze, fallen Lohnsteuer und Vorsteuerverlust an.
5. Verträge mit Familienangehörigen
Verträge zwischen Unternehmern und Angehörigen (Miete, Arbeit, Darlehen) werden genau geprüft. Leistungen müssen erbracht und Zahlungen fremdüblich sein.
Urteil: Fehlender schriftlicher Vertrag allein führt nicht zur steuerlichen Aberkennung (BVerfG, 27.05.2025, Az. 2 BvR 172/24).
6. Betriebsprüfung verschieben
Wenn das Finanzamt kurzfristig eine Prüfung ankündigt, kann ein Antrag auf Verschiebung gestellt werden. So tritt die Verjährung des ersten Prüfungsjahres nicht automatisch zum 1. Januar 2026 ein.
7. Aktivrente
Ab 2026 können Beschäftigte bis zu 2.000 € steuerfrei zusätzlich zur Rente verdienen. Selbstständige Unternehmer müssen dagegen weiterhin jeden Gewinn versteuern.
8. Handwerkerbonus in der Schweiz
Für Arbeiten in der Schweiz ist die Steueranrechnung in Deutschland noch umstritten. Das Finanzgericht Köln hat die Frage dem EuGH (Az. C-223/25) vorgelegt.
9. Mietverhältnis unter Ehepartnern
Vermietet ein Ehepartner betriebliche Räume an den anderen, sind die Betriebsausgaben abziehbar und Einkünfte zu versteuern. Zahlungsströme über Familienkonten führen nicht automatisch zur Aberkennung (BFH, 22.07.2025, Az. VIII R 23/23).
10. Energetische Sanierung
Nach § 35c EStG gibt es 20 % Steuerermäßigung bis maximal 40.000 €. Bei Eigentumsübertragungen nach Trennung oder Scheidung reduziert sich die Ermäßigung anteilig (BMF, 21.08.2025, Az. IV C 1 – S 2296-c/00004/018/050).
11. Internet-Domain und Homepage
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Domain: Anschaffungskosten sind nicht abschreibbar.
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Homepage: Erstellungskosten durch Dienstleister oder eigenes Personal können sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden. Werkvertragskosten sind als immaterielles Wirtschaftsgut über drei Jahre abschreibbar.
12. Freiwillige Steuererklärung für 2021
Wer bisher keine Steuererklärung für 2021 abgegeben hat, kann dies noch bis 31. Dezember 2025 nachholen und Steuererstattung erhalten. Empfehlenswert ist auch die Prüfung der Jahre 2022–2024, insbesondere Fahrtkosten und Außendienste.
Fazit: Unternehmer sollten jetzt die steuerlichen Änderungen 2025 gezielt nutzen, um Gewinne zu optimieren, Steuervorteile zu sichern und Risiken zu minimieren. Besonders wichtig: Investitionen, Familienverträge und Jahresendaktionen frühzeitig planen.
Quelle: Deutsche Handwerkszeitung, 2025
Herzlichst,
Janine Haberland