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AGB-Fallen: So vermeiden Unternehmer juristische Risiken

14. Nov 2025

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. III ZR 59/24) verdeutlicht, wie schnell Unternehmen mit ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) rechtliche Probleme riskieren. Besonders problematisch sind sogenannte „dynamische Verweisungen“ auf online abrufbare AGB – diese sind laut BGH unzulässig, da sie dem Vertragspartner keine Klarheit über die gültige Fassung bieten und somit gegen das Transparenzgebot verstoßen.

 

1. Internetverweise reichen nicht aus

Das Urteil hat weitreichende Folgen, da viele Betriebe ihre AGB über Online-Verlinkungen einbeziehen. Rechtsanwälte raten dazu, auf statische Verweise mit konkretem Standdatum zurückzugreifen und frühere Versionen zu archivieren. Alternativ sollten die AGB dem Vertrag direkt beigefügt werden – in Papierform oder als E-Mail-Anhang.

 

2. Kunden korrekt auf AGB hinweisen

AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Kundinnen und Kunden vor Vertragsabschluss darauf hingewiesen wurden. Der Hinweis „Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ genügt nur, wenn die AGB auch tatsächlich zugänglich sind – beispielsweise als Anhang zum Angebot oder zur Bestellbestätigung.
Bei Onlinegeschäften sollten AGB zudem per Klick bestätigt werden, um eine wirksame Einbeziehung sicherzustellen.

 

3. Fehlerhafte AGB können teuer werden

Sind AGB oder einzelne Klauseln unwirksam, gelten automatisch die gesetzlichen Regelungen. Der Vertrag bleibt zwar bestehen, doch Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände können hohe Kosten verursachen.
Daher sollten AGB regelmäßig rechtlich überprüft und aktualisiert werden – idealerweise durch Fachanwälte oder branchenerfahrene Beratungen. Auch eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung kann bei Streitigkeiten entlasten.

 

4. Wege zu rechtssicheren AGB

Unternehmen können sich bei der Erstellung auf Innungen, Kammern oder Verbände stützen, die Muster-AGB bereitstellen. Diese können übernommen oder individuell angepasst werden.
Vom bloßen Kopieren fremder AGB ist jedoch dringend abzuraten – auch AGB unterliegen dem Urheberrecht und können bei unbefugter Nutzung zu Abmahnungen führen.

 

5. Besondere Anforderungen im Onlinehandel

Im E-Commerce gelten zusätzliche Pflichten. AGB müssen hier Regelungen zu Widerruf, Rücksendung, Zahlungs- und Lieferbedingungen sowie Preisangaben enthalten.
Unternehmen sollten zudem prüfen, ob sie sich an Verbraucher, Geschäftskunden oder beide Gruppen richten, da hiervon unterschiedliche rechtliche Anforderungen abhängen. Besonders im Onlinehandel ist es wichtig, AGB regelmäßig zu aktualisieren, da sich rechtliche Rahmenbedingungen häufig ändern.

 

6. Typische unwirksame AGB-Klauseln

  • Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen gegenüber Verbrauchern (§ 309 Nr. 8 BGB)

  • Unangemessen kurze Fristen für Mängelanzeigen

  • Pauschale Vertragsstrafen ohne Bezug zum Schaden oder Verschulden

  • Automatische Vertragsverlängerungen ohne klaren Hinweis auf Kündigungsfristen

  • Änderungsvorbehalte ohne sachlichen Grund oder Kündigungsmöglichkeit

Diese und ähnliche Formulierungen können Verträge rechtlich angreifbar machen und sollten unbedingt vermieden werden.

 

Fazit

AGB sind kein reines „Kleingedrucktes“, sondern ein wesentlicher Bestandteil rechtssicherer Verträge. Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre AGB transparent, aktuell und gesetzeskonform sind – um teure Abmahnungen und gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

 

Quelle: Deutsche Handwerkszeitung, 2025

 

Herzlichst, 

Janine Haberland


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