1. Letzte Umsatzsteuerzahlung richtig timen
Wer seinen Gewinn per Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, kann die Umsatzsteuer aus der letzten Voranmeldung noch dem laufenden Jahr zuordnen – sofern Zahlung und Übermittlung bis 12. Januar fristgerecht erfolgen.
2. Turboabschreibung für Elektrofahrzeuge nutzen
Wird ein rein elektrisches Firmenfahrzeug noch vor dem 31. Dezember angeschafft, können 75 % der Kosten sofort abgeschrieben werden – auch bei Gebrauchtwagen.
3. Beiträge zur privaten Altersvorsorge
Einzahlungen in einen Rürup-Vertrag sind zu 100 % als Sonderausgaben abziehbar (unterhalb der gesetzlichen Höchstbeträge).
4. Betriebliche Altersvorsorge optimieren
Für ältere Vertragseinzahlungen gelten besondere Höchstbeträge. Wer hier Gestaltungsspielraum hat, sollte die Werte prüfen und gegebenenfalls ausschöpfen.
5. Freiwillige Steuererklärung rückwirkend abgeben
Wer für 2021 nicht zur Abgabe verpflichtet war, kann sich noch bis 31. Dezember eine mögliche Erstattung sichern.
6. Angehörige kurzfristig beschäftigen
Minijobs für Familienangehörige können in der Hochphase sinnvoll sein – Lohn und Pauschalabgaben sind Betriebsausgaben, wenn die Arbeitsleistung dokumentiert ist.
7. Geschenke steuerlich korrekt behandeln
Geschäftsgeschenke bleiben bis 50 Euro netto pro Empfänger und Jahr voll abzugsfähig. Eine pauschale Besteuerung für den Empfänger kann zusätzlich genutzt werden.
8. Geringwertige Wirtschaftsgüter anschaffen
Selbstständig nutzbare Anschaffungen bis 800 Euro netto können noch vollständig im laufenden Jahr abgezogen werden.
9. Hardware und Software sofort absetzen
Computer, Laptops, Tablets, Drucker und Software gelten als wirtschaftlich nur ein Jahr nutzbar – volle Abschreibung im Anschaffungsjahr möglich.
10. Grad der Behinderung feststellen lassen
Der Antrag muss bis Jahresende gestellt sein, um die Pauschbeträge rückwirkend für das Jahr steuerlich nutzen zu können.
11. Steuerliche Vorteile einer Hochzeit
Eine Eheschließung vor dem 31. Dezember kann durch die Zusammenveranlagung eine spürbare Steuerentlastung schaffen.
12. Vorauszahlungen prüfen
Fällt der Gewinn niedriger aus als erwartet, sollte die Einkommensteuer-Vorauszahlung für das vierte Quartal vor dem 10. Dezember angepasst werden.
13. Lohnsteuerermäßigung für 2026 beantragen
Ein Antrag bis Jahresende sorgt ab Januar für ein höheres monatliches Nettogehalt – dank festgesetztem Freibetrag.
14. Gewinn unter 200.000 Euro halten
Wer unter dieser Grenze bleibt, kann Investitionsabzugsbeträge nutzen und in den kommenden Jahren zusätzliche Sonderabschreibungen geltend machen.
Fazit
Viele steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten lassen sich auch kurz vor Jahresende noch nutzen. Unternehmer sollten jetzt prüfen, welche Optionen für ihre individuelle Situation sinnvoll sind und im Zweifel frühzeitig steuerlichen Rat einholen.
Quelle: Deutsche Handwerkszeitung, 2025
Herzlichst,
Janine Haberland