Seit dem 1. Dezember 2025 profitieren Gründer, Freiberufler sowie junge Unternehmen von verbesserten Konditionen beim „ERP-Gründerkredit-StartGeld“. Die KfW hat die Förderhöchstgrenzen deutlich angehoben, um Unternehmensgründungen und -übernahmen stärker zu unterstützen.
Erhöhung der Förderbeträge
Die wichtigste Änderung:
Der maximale Kreditbetrag steigt von bisher 125.000 Euro auf bis zu 200.000 Euro.
Auch der Höchstbetrag für Betriebsmittelfinanzierungen wurde angepasst – von 50.000 auf 80.000 Euro. Ziel der Anpassungen ist es, Gründungen und frühe Wachstumsphasen finanziell besser abzusichern.
Wer ist antragsberechtigt?
Laut KfW können folgende Zielgruppen den Gründerkredit nutzen:
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Gründer
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Freiberufler
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Kleine gewerbliche Unternehmen im Haupt- oder Nebenerwerb
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Unternehmen, die nicht älter als fünf Jahre sind
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Personen, die eine Unternehmensnachfolge planen
Antragstellung über die Hausbank
Die Beantragung erfolgt weiterhin über die jeweilige Hausbank.
Zur zusätzlichen Erleichterung übernimmt die KfW ein Kreditausfallrisiko von 80 Prozent. Damit soll der Zugang zu Finanzierungsmitteln gerade für junge Unternehmen vereinfacht werden.
Quelle: Deutsche Handwerkszeitung, 2025
Herzlichst,
Janine Haberland