Seit Anfang 2026 erhalten Familien in Deutschland mehr Kindergeld. Die staatliche Leistung wird unabhängig vom Einkommen gezahlt und soll Familien angesichts gestiegener Lebenshaltungskosten entlasten. Für Unternehmerinnen und Unternehmer ist das Thema nicht nur privat relevant, sondern auch im Rahmen der Steuerplanung von Bedeutung. Nachfolgend ein kompakter Überblick über die wichtigsten Regelungen.
Höhe des Kindergeldes ab 2026
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Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro monatlich pro Kind.
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Der Betrag gilt einheitlich für jedes Kind, unabhängig von der Kinderzahl.
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Zusätzlich besteht für bedürftige Familien weiterhin Anspruch auf den Kindersofortzuschlag von 25 Euro monatlich.
Ergänzend wurde der Kinderfreibetrag auf 6.828 Euro pro Kind angehoben.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Kindergeld erhalten Eltern, Pflege-, Adoptiv- sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Groß- oder Stiefeltern, wenn:
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das Kind im Haushalt lebt und
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eine Unterhaltspflicht besteht.
Der Anspruch gilt:
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grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr,
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bei Schul- oder Berufsausbildung bzw. Studium bis maximal zum 25. Lebensjahr,
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auch für volljährige Kinder ohne Ausbildungsplatz, sofern sie als ausbildungsplatzsuchend gemeldet sind.
Ausgezahlt wird das Kindergeld immer an eine berechtigte Person. Bei getrenntlebenden Eltern erhält es der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt.
Unabhängig vom Einkommen
Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Entscheidend sind allein die familiären und persönlichen Voraussetzungen. Der Wohnsitz muss in Deutschland, der EU oder bestimmten gleichgestellten Staaten liegen.
Antrag und Auszahlung
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Kindergeld muss beantragt werden – zuständig ist die jeweilige Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
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Für Neugeborene steht seit 2026 ein vereinfachter, digitaler Antrag zur Verfügung, der größtenteils vorausgefüllt ist.
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Eine rückwirkende Auszahlung ist maximal sechs Monate möglich.
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Die Auszahlung erfolgt monatlich, der genaue Termin richtet sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer.
Auch Verlängerungen des Anspruchs (z. B. bei Ausbildung oder Studium) können inzwischen digital beantragt und nachgewiesen werden.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Eltern profitieren entweder vom Kindergeld oder vom Kinderfreibetrag – nicht von beidem gleichzeitig.
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Der Kinderfreibetrag (inklusive Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) mindert das zu versteuernde Einkommen.
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Im Rahmen der Einkommensteuererklärung führt das Finanzamt automatisch eine Günstigerprüfung durch und wendet die für die Familie vorteilhaftere Regelung an.
Welche Variante günstiger ist, hängt insbesondere vom Einkommen und der steuerlichen Situation ab.
Fazit
Das erhöhte Kindergeld und die angepassten Freibeträge sorgen 2026 für zusätzliche Entlastung von Familien. Unternehmer sollten die Regelungen sowohl im privaten Kontext als auch im Rahmen ihrer steuerlichen Gesamtplanung im Blick behalten. Eine strukturierte Antragstellung und die korrekte Angabe in der Steuererklärung stellen sicher, dass alle Vorteile optimal genutzt werden.
Quelle: Deutsche Handwerkszeitung, 2026
Herzlichst,
Janine Haberland