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Steuerhinweise 2026

26. Jan 2026

Für das Jahr 2026 treten zahlreiche steuerliche Änderungen in Kraft. Besonders für Unternehmer, Selbstständige und deren Mitarbeitende gibt es einige wichtige Neuerungen. Nachfolgend ein strukturierter Überblick:


1. Höherer Grundfreibetrag

  • Ledige: 12.348 Euro

  • Zusammenveranlagte Steuerzahler: 24.696 Euro
    Einkommen bis zu diesem Betrag bleibt steuerfrei.


2. Entfernungspauschale

  • Ab 2026 können 0,38 Euro pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte/Betriebsstätte geltend gemacht werden.

  • Gilt auch für wöchentliche Heimfahrten bei doppelter Haushaltsführung.


3. Sonderausgabenabzug für Altersvorsorge

  • Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in Basisrenten (Rürup) sind zu 100 % absetzbar.

  • Höchstbeträge 2026:

    • Ledige: 30.826 Euro

    • Zusammenveranlagte: 61.652 Euro


4. Solidaritätszuschlag

  • Fällt nur für Besserverdiener an, wenn die festgesetzte Einkommensteuer über 20.350 Euro (Ledige) bzw. 40.700 Euro (Zusammenveranlagte) liegt.

  • Wird nur anteilig erhoben, wenn die Grenze gering überschritten wird.


5. Betriebsveranstaltungen

  • Freigrenze: 110 Euro pro Teilnehmer für zwei Veranstaltungen im Jahr

  • Pauschalsteuer von 25 % für höhere Kosten nur noch zulässig, wenn alle Mitarbeitenden eingeladen sind.


6. Betriebliche Altersvorsorge

  • Gehaltsumwandlungen in eine kapitalgedeckte Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) bleiben bis zu 8.112 Euro jährlich steuerfrei.


7. Betrieblicher Raum im Eigenheim

  • Betriebliche Nutzung von Räumen im privaten Eigenheim wird nicht als Betriebsvermögen behandelt, wenn:

    • Raumgröße ≤ 30 m² oder

    • Wert ≤ 40.000 Euro

  • Vorteil: Kein zusätzlicher Steueraufwand bei Betriebsaufgabe.


8. Lebensmittelentnahmen

  • Für selbstständige Handwerker gelten neue Pauschbeträge für Lebensmittel und Getränke, die privat mitgenutzt werden.


9. Aktivrente für Arbeitnehmer

  • Arbeitnehmer ab Regelaltersgrenze können bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen.

  • Selbstständige sind hiervon ausgenommen.


10. Zweitwohnung im Ausland

  • Kosten für beruflich genutzte Zweitwohnungen im Ausland bis maximal 2.000 Euro monatlich absetzbar.

  • Ausnahmen gelten bei verpflichtender Nutzung von Dienst- oder Werkswohnungen.


11. Elektrofahrzeuge – Kfz-Steuerbefreiung

  • Zehnjährige Kfz-Steuerbefreiung gilt nun für Erstzulassungen bis 31. Dezember 2030, längstens bis 31. Dezember 2035.


12. Bauabzugsteuer

  • Anträge auf Erstattung der einbehaltenen Bauabzugsteuer müssen ab 2026 elektronisch gestellt werden.


Fazit:
2026 bringt viele relevante Änderungen für Unternehmer: höhere Freibeträge, verbesserte Abzüge, neue Pauschalen und wichtige formale Anpassungen. Es lohnt sich, diese rechtzeitig zu prüfen, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.

 

Quelle: Deutsche Handwerkszeitung, 2026

 

Herzlichst, 

Janine Haberland


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