Für das Jahr 2026 treten zahlreiche steuerliche Änderungen in Kraft. Besonders für Unternehmer, Selbstständige und deren Mitarbeitende gibt es einige wichtige Neuerungen. Nachfolgend ein strukturierter Überblick:
1. Höherer Grundfreibetrag
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Ledige: 12.348 Euro
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Zusammenveranlagte Steuerzahler: 24.696 Euro
Einkommen bis zu diesem Betrag bleibt steuerfrei.
2. Entfernungspauschale
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Ab 2026 können 0,38 Euro pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte/Betriebsstätte geltend gemacht werden.
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Gilt auch für wöchentliche Heimfahrten bei doppelter Haushaltsführung.
3. Sonderausgabenabzug für Altersvorsorge
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Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in Basisrenten (Rürup) sind zu 100 % absetzbar.
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Höchstbeträge 2026:
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Ledige: 30.826 Euro
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Zusammenveranlagte: 61.652 Euro
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4. Solidaritätszuschlag
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Fällt nur für Besserverdiener an, wenn die festgesetzte Einkommensteuer über 20.350 Euro (Ledige) bzw. 40.700 Euro (Zusammenveranlagte) liegt.
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Wird nur anteilig erhoben, wenn die Grenze gering überschritten wird.
5. Betriebsveranstaltungen
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Freigrenze: 110 Euro pro Teilnehmer für zwei Veranstaltungen im Jahr
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Pauschalsteuer von 25 % für höhere Kosten nur noch zulässig, wenn alle Mitarbeitenden eingeladen sind.
6. Betriebliche Altersvorsorge
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Gehaltsumwandlungen in eine kapitalgedeckte Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) bleiben bis zu 8.112 Euro jährlich steuerfrei.
7. Betrieblicher Raum im Eigenheim
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Betriebliche Nutzung von Räumen im privaten Eigenheim wird nicht als Betriebsvermögen behandelt, wenn:
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Raumgröße ≤ 30 m² oder
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Wert ≤ 40.000 Euro
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Vorteil: Kein zusätzlicher Steueraufwand bei Betriebsaufgabe.
8. Lebensmittelentnahmen
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Für selbstständige Handwerker gelten neue Pauschbeträge für Lebensmittel und Getränke, die privat mitgenutzt werden.
9. Aktivrente für Arbeitnehmer
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Arbeitnehmer ab Regelaltersgrenze können bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen.
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Selbstständige sind hiervon ausgenommen.
10. Zweitwohnung im Ausland
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Kosten für beruflich genutzte Zweitwohnungen im Ausland bis maximal 2.000 Euro monatlich absetzbar.
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Ausnahmen gelten bei verpflichtender Nutzung von Dienst- oder Werkswohnungen.
11. Elektrofahrzeuge – Kfz-Steuerbefreiung
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Zehnjährige Kfz-Steuerbefreiung gilt nun für Erstzulassungen bis 31. Dezember 2030, längstens bis 31. Dezember 2035.
12. Bauabzugsteuer
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Anträge auf Erstattung der einbehaltenen Bauabzugsteuer müssen ab 2026 elektronisch gestellt werden.
Fazit:
2026 bringt viele relevante Änderungen für Unternehmer: höhere Freibeträge, verbesserte Abzüge, neue Pauschalen und wichtige formale Anpassungen. Es lohnt sich, diese rechtzeitig zu prüfen, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.
Quelle: Deutsche Handwerkszeitung, 2026
Herzlichst,
Janine Haberland