Der Fachkräftemangel macht erfahrene Mitarbeitende zu einem zentralen Erfolgsfaktor für Unternehmen. Fällt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter länger krankheitsbedingt aus, gewinnt eine strukturierte Rückkehr in den Arbeitsalltag an Bedeutung. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist dabei nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance, Fachwissen zu sichern und Ausfallzeiten nachhaltig zu reduzieren.
1. Was ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement?
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren, das Arbeitgeber seit 2004 durchführen müssen. Ziel ist es, Mitarbeitenden nach längerer Arbeitsunfähigkeit die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern, erneuten Erkrankungen vorzubeugen und das Arbeitsverhältnis dauerhaft zu stabilisieren. Bestandteil eines BEM können unter anderem organisatorische, technische oder arbeitszeitliche Anpassungen sowie eine stufenweise Wiedereingliederung sein.
2. Wann besteht die Pflicht zum BEM?
Ein BEM muss angeboten werden, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Die Verpflichtung gilt für alle Arbeitgeber – unabhängig von der Betriebsgröße. Wichtig: Der Arbeitgeber muss das Verfahren aktiv anbieten, die Teilnahme des Arbeitnehmers ist jedoch freiwillig.
3. Rechte und Rolle der Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer besteht keine Pflicht zur Teilnahme oder zur Offenlegung medizinischer Details. Sie können das BEM ablehnen oder abbrechen. Eine Mitwirkung kann jedoch im Kündigungsschutzverfahren von Bedeutung sein. Umgekehrt stärkt ein korrekt angebotenes und dokumentiertes BEM die rechtliche Position des Arbeitgebers.
4. Ablauf eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements
Der Prozess beginnt mit einer formgerechten Einladung des Arbeitgebers, inklusive Information über Ablauf und Datenschutz. Nach Zustimmung des Mitarbeiters folgt ein Erstgespräch, in dem Möglichkeiten zur Überwindung der Arbeitsunfähigkeit und zur Prävention weiterer Ausfälle besprochen werden. Darauf aufbauend werden konkrete Maßnahmen geplant, umgesetzt und – falls nötig – angepasst. Der gesamte Prozess ist individuell ausgestaltet und kann kurzzeitig oder längerfristig angelegt sein.
5. Mögliche Maßnahmen im BEM
Je nach Situation kommen unterschiedliche Maßnahmen in Betracht, etwa:
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stufenweise Wiedereingliederung,
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Anpassung von Arbeitszeit oder Aufgaben,
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ergonomische oder barrierefreie Arbeitsplatzgestaltung,
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Qualifizierungs- oder Umschulungsmaßnahmen.
Auch externe Stellen wie Betriebsärzte, Integrationsämter oder Sozialversicherungsträger können eingebunden werden.
6. Fördermöglichkeiten und finanzielle Unterstützung
Im Rahmen eines BEM stehen verschiedene Förder- und Unterstützungsleistungen zur Verfügung. Diese reichen von der Finanzierung technischer Hilfsmittel bis hin zu Qualifizierungsmaßnahmen. Die Kosten werden häufig als Sachleistungen von zuständigen Kostenträgern übernommen, etwa von Rentenversicherungsträgern oder Berufsgenossenschaften. Der Antrag erfolgt meist durch den Arbeitnehmer, der Arbeitgeber unterstützt organisatorisch.
7. Nutzen für Unternehmen
Ein gut umgesetztes BEM hilft Unternehmen, Know-how zu erhalten, Fehlzeiten zu reduzieren und die Motivation im Team zu stärken. Gleichzeitig signalisiert es soziale Verantwortung und stärkt die Arbeitgeberattraktivität. Auch aus rechtlicher Sicht ist ein ordnungsgemäß durchgeführtes BEM ein wichtiger Baustein im Personalmanagement.
Fazit:
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist mehr als eine gesetzliche Pflicht. Richtig umgesetzt, unterstützt es Unternehmen dabei, erfahrene Mitarbeitende nachhaltig zu binden und den Wiedereinstieg nach Krankheit erfolgreich zu gestalten.
Quelle: Deutsche Handwerkszeitung, 2026
Herzlichst,
Janine Haberland