Keyvisual Team

Neue Kennzeichnungspflichten ab 2026: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

07. Apr 2026

Mit der sogenannten „Empowering Consumers“-Richtlinie verschärft die Europäische Union die Informationspflichten im Verbraucherschutz. Ab dem 27. September 2026 gelten neue Vorgaben zur Kennzeichnung von Gewährleistung und Garantie.

Unternehmen sind gefordert, ihre Prozesse und Kommunikation rechtzeitig anzupassen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

 

Ziel der neuen Regelung

Künftig sollen Verbraucher klarer und einheitlich über ihre Rechte informiert werden. Die EU verfolgt damit zwei zentrale Ziele:

  • Transparenz erhöhen: Verbraucher sollen den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie besser verstehen

  • Informierte Kaufentscheidungen fördern und nachhaltigeres Konsumverhalten unterstützen

 

Neue Informationspflichten im Überblick

Unternehmen müssen Verbraucher künftig vor Vertragsabschluss aktiv informieren über:

  • das Bestehen der gesetzlichen Gewährleistung (Sachmangelhaftung)

  • etwaige gewerbliche Garantien

Diese Informationen müssen über eine von der EU vorgegebene „harmonisierte Mitteilung“ erfolgen und deutlich hervorgehoben dargestellt werden.

 

Verbindliche EU-Labels und QR-Code

Ein zentraler Bestandteil der neuen Regelung sind standardisierte EU-Labels:

  • Die Gewährleistung muss künftig nicht nur erwähnt, sondern in einem vorgegebenen Format dargestellt werden

  • Die Kennzeichnung enthält einen QR-Code, der auf eine EU-Informationsseite verweist

  • Verbraucher erhalten dort auch länderspezifische Informationen

Wichtig: Ein allgemeiner Hinweis auf Gewährleistung reicht künftig nicht mehr aus.

 

Informationspflicht auch ohne Werbung

Eine wesentliche Änderung:
Unternehmen müssen auch dann über Garantien informieren, wenn sie nicht aktiv damit werben.

Zusätzliche Kennzeichnungspflichten bestehen bei:

  • unentgeltlichen Haltbarkeitsgarantien

  • mit einer Laufzeit von mehr als zwei Jahren

  • sofern der Hersteller entsprechende Informationen bereitstellt

 

Klare Abgrenzung: Gewährleistung vs. Garantie

Die Richtlinie legt besonderen Wert auf die Unterscheidung beider Begriffe:

  • Gewährleistung

    • gesetzlich vorgeschrieben

    • betrifft Mängel, die bereits bei Übergabe vorliegen

  • Garantie

    • freiwillige, vertragliche Zusatzleistung

    • umfasst die Haltbarkeit über einen bestimmten Zeitraum

Zudem müssen Verbraucher darüber informiert werden, dass bei gebrauchter Ware eine Verkürzung der Gewährleistung auf ein Jahr möglich ist.

 

Neue Anforderungen an Darstellung und Form

Unternehmen müssen die Labels exakt nach EU-Vorgaben verwenden:

  • Inhalte, Farben, Proportionen und Darstellung sind verbindlich vorgegeben

  • Anpassungen sind grundsätzlich nicht zulässig

  • Auch die Schriftart („Inter“) ist verpflichtend

Beim Garantielabel sind zusätzlich einzutragen:

  • Hersteller bzw. Marke

  • konkrete Modellbezeichnung

  • Garantiedauer

 

Rechtliche Risiken bei Verstößen

Unternehmen, die die neuen Vorgaben nicht umsetzen, riskieren:

  • Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände

  • rechtliche Auseinandersetzungen und zusätzliche Kosten

Besonders relevant:
Die bisher problematische Werbung mit Selbstverständlichkeiten (z. B. „2 Jahre Gewährleistung“) wird durch die neuen Pflichtangaben faktisch verpflichtend.

 

Handlungsbedarf für Unternehmen

Unternehmen sollten frühzeitig prüfen:

  • Welche Produkte und Leistungen betroffen sind

  • Wie die neuen Label in Verkaufsprozesse integriert werden können

  • Ob Vertriebs- und Kommunikationskanäle angepasst werden müssen

Eine rechtzeitige Umsetzung hilft, rechtliche Risiken zu vermeiden und operative Abläufe stabil zu halten.

 

Fazit

Die neuen Kennzeichnungspflichten bringen erhöhte Transparenz für Verbraucher, aber auch zusätzlichen Umsetzungsaufwand für Unternehmen.

Wer sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinandersetzt und die Vorgaben konsequent umsetzt, schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern stellt auch die Weichen für eine klare und vertrauensbildende Kundenkommunikation.

 

Quelle: Deutsche Handwerkszeitung, 2026

 

Herzlichst, 

Janine Haberland


To top