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Greenwashing-Verbot ab 2026: Neue Anforderungen an Nachhaltigkeitswerbung

21. Apr 2026

Nachhaltigkeit ist für viele Unternehmen ein zentraler Bestandteil ihrer Kommunikation. Begriffe wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ sind weit verbreitet – künftig jedoch deutlich strenger reguliert.

Mit der „Empowering Consumers Directive“ (EmpCo-Richtlinie 2024/825) treten ab dem 27. September 2026 neue gesetzliche Vorgaben in Kraft. Ziel ist es, irreführende Umweltversprechen (Greenwashing) zu unterbinden und die Transparenz gegenüber Verbrauchern zu erhöhen.

 

Was unter Greenwashing zu verstehen ist

Greenwashing bezeichnet die Praxis, ökologische Vorteile von Produkten oder Dienstleistungen übertrieben, ungenau oder unbelegt darzustellen.

Typische Beispiele sind pauschale Aussagen wie:

  • „klimaneutral“

  • „umweltfreundlich“

  • „grün“

  • „verantwortungsbewusst“

Solche Aussagen gelten künftig als unzulässig, wenn sie nicht präzise, nachvollziehbar und belegbar sind.

 

Verbot pauschaler Umweltversprechen

Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen gilt:

  • Allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis sind verboten

  • Begriffe wie „umweltverträglich“, „grün“, „umweltschonend“, „naturfreundlich“ oder „biologisch abbaubar“ dürfen nur verwendet werden, wenn eine nachweislich hervorragende Umweltleistung vorliegt

  • Aussagen dürfen nicht missverständlich oder zu allgemein sein

  • Aussagen, die nur Teilbereiche betreffen, dürfen nicht auf das gesamte Produkt übertragen werden

Auch Kompensationsaussagen, etwa durch CO₂-Zertifikate, sind unzulässig, wenn sie nicht den gesamten Lebenszyklus berücksichtigen oder außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette erfolgen.

 

Anforderungen an belegbare Nachhaltigkeitskommunikation

Unternehmen müssen ihre Umweltversprechen künftig durch konkrete Nachweise stützen, zum Beispiel:

  • belastbare Daten und wissenschaftliche Erkenntnisse

  • anerkannte Umweltzertifikate

  • transparente und überprüfbare Informationen

Für Aussagen über zukünftige Ziele gilt:

  • sie sind nur zulässig mit klaren, überprüfbaren und öffentlich zugänglichen Verpflichtungen

  • erforderlich sind konkrete Umsetzungspläne, messbare Ziele und unabhängige Überprüfungen

 

Rolle von Nachhaltigkeitssiegeln

Nachhaltigkeitssiegel gewinnen an Bedeutung, unterliegen aber ebenfalls strengen Anforderungen:

  • Zulässig sind nur anerkannte oder staatlich geprüfte Zertifizierungssysteme

  • Beispiele sind etablierte Umweltzeichen oder ISO-basierte Standards

  • Eigene oder intransparente Labels ohne unabhängige Prüfung sind unzulässig

Unternehmen sollten daher prüfen, ob eingesetzte Siegel den neuen Anforderungen entsprechen.

 

Pflichten gelten auch für Händler

Die neuen Regelungen betreffen nicht nur Hersteller, sondern auch Händler, wenn sie mit Umweltversprechen werben.

Händler müssen:

  • Aussagen der Hersteller prüfen und nachvollziehen können

  • entsprechende Nachweise vorhalten

  • ihre Produktkommunikation regelmäßig auf Rechtskonformität überprüfen

 

Keine Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen

Die Vorgaben gelten für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe. Auch kleine und mittlere Unternehmen müssen die Anforderungen erfüllen.

Der Umfang der Nachweispflichten kann variieren, jedoch besteht grundsätzlich keine Ausnahme von der Regelung.

 

Handlungsbedarf für Unternehmen

Unternehmen sollten frühzeitig:

  • bestehende Nachhaltigkeitsaussagen überprüfen und konkretisieren

  • sicherstellen, dass alle Aussagen belegbar und transparent sind

  • verwendete Labels und Siegel auf Konformität prüfen

  • interne Prozesse zur Dokumentation und Validierung von Umweltinformationen etablieren

 

Fazit

Das Greenwashing-Verbot markiert einen grundlegenden Wandel in der Nachhaltigkeitskommunikation.

Unternehmen sind künftig verpflichtet, präzise, nachvollziehbare und belegbare Aussagen zu treffen. Wer diese Anforderungen frühzeitig umsetzt, reduziert rechtliche Risiken und stärkt zugleich die Glaubwürdigkeit gegenüber Kunden und Marktteilnehmern.

 

Quelle: Deutsche Handwerkszeitung, 2026

 

Herzlichst, 

Janine Haberland


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