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Aktivrente ab 2026: Steuerfreier Hinzuverdienst und was Unternehmer beachten müssen

14. Apr 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Regelung für Beschäftigte im Rentenalter: Arbeitnehmer, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben, können bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen.

Für Unternehmen ergeben sich daraus neue Möglichkeiten – aber auch klare Anforderungen und Abgrenzungen.

 

Wer von der Aktivrente profitiert

Die Steuerfreiheit gilt ausschließlich für:

  • Arbeitnehmer im Rentenalter

  • mit einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis

  • bei dem der Arbeitgeber Beiträge zur Rentenversicherung abführt

Nicht begünstigt sind:

  • Selbstständige, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter tätig sind

  • deren Einkünfte bleiben vollständig steuerpflichtig

 

Gestaltungsmöglichkeit für Unternehmer

Selbstständige können indirekt profitieren:

  • durch Übergabe des Unternehmens (z. B. an die nächste Generation)

  • und anschließende Tätigkeit als Arbeitnehmer im eigenen ehemaligen Betrieb

In diesem Fall kann die Aktivrente unter Einhaltung der Voraussetzungen genutzt werden.

 

Steuerliche Behandlung und Besonderheiten

Steuerfreiheit und Höchstbetrag

  • Bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei

  • Gilt für den im Jahr 2026 tatsächlich erarbeiteten Arbeitslohn

Nicht begünstigt:

  • nachträgliche Zahlungen für frühere Jahre (z. B. Überstundenvergütungen)

 

Mehrere Arbeitsverhältnisse

  • Steuerfreiheit kann im Lohnsteuerabzug nur bei einem Arbeitgeber berücksichtigt werden

  • Bei mehreren Beschäftigungen erfolgt ein Ausgleich über die Einkommensteuererklärung

 

Lohnsteuerklassen und Nachweise

  • Auch bei Lohnsteuerklasse VI ist die Anwendung möglich

  • Voraussetzung: schriftliche Bestätigung, dass die Aktivrente nicht anderweitig genutzt wird

  • Dokumentation sollte für Prüfungen aufbewahrt werden

 

Werbungskosten und Beiträge

  • Werbungskosten sind nicht abziehbar, soweit sie mit steuerfreiem Arbeitslohn zusammenhängen

  • Rentenversicherungsbeiträge im Zusammenhang mit steuerfreiem Lohn sind nicht als Sonderausgaben abziehbar

 

Pflichten für Arbeitgeber

Arbeitgeber müssen:

  • den steuerfreien Betrag korrekt in der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen

  • sicherstellen, dass der Höchstbetrag eingehalten wird

  • bei Unsicherheiten eine Anrufungsauskunft beim Finanzamt einholen

Zudem kann die Finanzverwaltung gezielt prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Beschäftigung von Familienangehörigen

Die Beschäftigung von Familienmitgliedern als Aktivrentner ist grundsätzlich zulässig.

Wichtig:

  • Das Arbeitsverhältnis muss tatsächlich gelebt werden

  • Leistungen und Arbeitszeiten müssen nachweisbar dokumentiert sein

  • Andernfalls drohen Beanstandungen bei Prüfungen

 

Korrektur fehlerhafter Besteuerung

Wurde die Aktivrente nicht korrekt berücksichtigt:

  • kann der Arbeitgeber eine korrigierte Lohnsteueranmeldung einreichen

  • alternativ erfolgt die Korrektur über die Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers

 

Neue Klarstellungen durch die Finanzverwaltung

Ein Fragen-Antworten-Katalog des Bundesfinanzministeriums konkretisiert die Anwendung der Regelung und schafft zusätzliche Orientierung für Unternehmen: 

Bundesfinanzministerium - Fragen und Antworten zur Aktivrente

 

Fazit

Die Aktivrente eröffnet Unternehmen neue Möglichkeiten, erfahrene Fachkräfte im Rentenalter weiter zu beschäftigen.

Gleichzeitig erfordert die Regelung eine sorgfältige Umsetzung und Dokumentation, um steuerliche Vorteile rechtssicher zu nutzen und Risiken zu vermeiden.

 

Quelle: Deutsche Handwerkszeitung, 2026

 

Herzlichst, 

Janine Haberland


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