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Ist-Besteuerung: Wie Unternehmen die Vorfinanzierung der Umsatzsteuer vermeiden

02. Jun 2026

Viele Unternehmen zahlen Umsatzsteuer an das Finanzamt, bevor sie die entsprechende Zahlung vom Kunden erhalten haben. Das kann insbesondere bei größeren Projekten zu Liquiditätsengpässen führen.

Dabei besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Umsatzsteuer erst dann abzuführen, wenn der Zahlungseingang erfolgt ist – über die sogenannte Ist-Besteuerung.

 

Soll- vs. Ist-Besteuerung im Überblick

Soll-Besteuerung (Regelfall)

  • Umsatzsteuer entsteht mit Ausführung der Leistung

  • Zahlung an das Finanzamt erfolgt unabhängig davon, ob der Kunde bereits gezahlt hat

  • Folge: Vorfinanzierung der Umsatzsteuer durch das Unternehmen

 

Ist-Besteuerung (Alternative)

  • Umsatzsteuer entsteht erst mit Zahlungseingang

  • Abführung erfolgt im Voranmeldungszeitraum der tatsächlichen Zahlung

  • Vorteil: keine Vorfinanzierung der Umsatzsteuer

 

Voraussetzungen für die Ist-Besteuerung

Ein Wechsel zur Ist-Besteuerung ist möglich, wenn:

  • der Gesamtumsatz im Vorjahr 800.000 Euro nicht überschreitet

Wichtig:
Innerhalb eines Kalenderjahres kann nur eine Methode angewendet werden – ein paralleler Einsatz ist nicht zulässig.

 

Antrag und Zeitpunkt des Wechsels

Der Wechsel zur Ist-Besteuerung erfolgt nicht automatisch, sondern muss:

  • aktiv beim Finanzamt beantragt werden

  • in der Regel formlos erfolgen

Für einen Wechsel sollte frühzeitig geprüft werden, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, um die Anwendung zum nächsten Kalenderjahr zu ermöglichen.

 

Bedeutung für die Liquidität

Die Ist-Besteuerung kann insbesondere für Unternehmen mit:

  • längeren Zahlungszielen

  • größeren Aufträgen

  • schwankenden Zahlungseingängen

einen spürbaren Vorteil bieten, da die Umsatzsteuer erst dann abgeführt wird, wenn tatsächlich Liquidität zufließt.

 

Fazit

Die Wahl zwischen Soll- und Ist-Besteuerung hat direkte Auswirkungen auf die Liquidität eines Unternehmens.

Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann durch einen Wechsel zur Ist-Besteuerung die Vorfinanzierung der Umsatzsteuer vermeiden und seine Zahlungsströme besser steuern. Eine frühzeitige Prüfung und Abstimmung mit dem Finanzamt ist dabei entscheidend.

 

Quelle: Deutsche Handwerkszeitung, 2026

 

Herzlichst,

Janine Haberland


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