Bei Betriebsprüfungen von Kapitalgesellschaften richtet das Finanzamt ein besonderes Augenmerk auf die finanziellen Beziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern.
Werden hierbei Unstimmigkeiten festgestellt, kann es zu einer sogenannten verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) kommen – mit erheblichen steuerlichen Folgen.
Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung?
Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn:
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das Vermögen der Gesellschaft gemindert oder eine Vermögensmehrung verhindert wird
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dies durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist
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und kein Zusammenhang mit einer offenen Gewinnausschüttung besteht
Folgen:
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Erhöhung des zu versteuernden Einkommens der Gesellschaft
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Besteuerung beim Gesellschafter als Kapitalertrag (Abgeltungsteuer)
Typische Praxisfälle
Unverzinste Verrechnungskonten
Werden private Ausgaben eines Gesellschafters über ein Verrechnungskonto der Gesellschaft abgewickelt, gilt dieses steuerlich als Darlehen.
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Erfolgt keine Verzinsung, kann das Finanzamt eine fiktive Verzinsung ansetzen
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Die entgangenen Zinsen gelten als verdeckte Gewinnausschüttung
Rückwirkende Vergütungsanpassungen
Bei Gesellschafter-Geschäftsführern – insbesondere bei beherrschenden Beteiligungen – gilt:
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Vergütungsvereinbarungen müssen vorab klar und schriftlich geregelt sein
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Rückwirkende Genehmigungen führen regelmäßig zu einer vGA
Beispiele:
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rückwirkende Gehaltserhöhungen
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nachträglich vereinbarte Tantiemen
Besonderes Risiko bei beherrschenden Gesellschaftern
Bei Gesellschafter-Geschäftsführern mit Mehrheitsbeteiligung gelten strengere Maßstäbe:
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Vereinbarungen müssen im Voraus getroffen werden
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auch angemessene Vergütungen können als vGA gewertet werden, wenn formale Anforderungen fehlen
Tantiemen: Häufige Fehlerquellen
Fehlerhafte Bemessungsgrundlage
Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann auch vorliegen, wenn:
- die Tantieme auf einer falsch definierten Bemessungsgrundlage basiert
Wichtig:
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Verluste aus Vorjahren müssen berücksichtigt werden
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auch wenn bilanziell kein Verlustvortrag ausgewiesen ist
Umsatztantiemen
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Umsatztantiemen werden grundsätzlich nicht anerkannt
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nur in Ausnahmefällen zulässig (z. B. in der Aufbauphase eines Unternehmens)
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Voraussetzung: klare vertragliche Begrenzung und Begründung
Bedeutung der Dokumentation
Die Finanzverwaltung prüft insbesondere:
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ob Vereinbarungen klar, schriftlich und im Voraus getroffen wurden
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ob sie einem Fremdvergleich standhalten
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ob die Umsetzung tatsächlich wie vereinbart erfolgt
Unklare oder nachträglich angepasste Regelungen bergen ein erhöhtes Risiko.
Handlungsempfehlung für Unternehmer
Unternehmen sollten insbesondere:
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Vergütungsregelungen rechtzeitig und eindeutig festlegen
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Verrechnungskonten marktüblich verzinsen
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Tantiemeregelungen präzise formulieren und prüfen lassen
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bestehende Vereinbarungen regelmäßig auf steuerliche Angemessenheit überprüfen
Fazit
Verdeckte Gewinnausschüttungen gehören zu den häufigsten Beanstandungen bei Betriebsprüfungen.
Die Kombination aus formalen Anforderungen und materieller Angemessenheit macht eine sorgfältige Gestaltung unerlässlich. Wer frühzeitig klare Strukturen schafft, kann steuerliche Risiken deutlich reduzieren.
Quelle: Deutsche Handwerkszeitung, 2026
Herzlichst,
Janine Haberland