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Jobrad im Unternehmen: Steuerliche Vorteile und wichtige Rahmenbedingungen

15. Jun 2026

Warum Jobräder für Unternehmen interessant sind

Die Überlassung eines Firmenfahrrads kann sowohl für Arbeitgeber als auch für Mitarbeitende attraktiv sein.

Vorteile für Mitarbeitende:

  • Nutzung hochwertiger Fahrräder oder E-Bikes

  • häufig inklusive Wartung, Versicherung oder Pannenservice

  • Förderung von Gesundheit und Mobilität

Vorteile für Unternehmen:

  • Stärkung der Arbeitgeberattraktivität

  • Beitrag zur Mitarbeiterbindung

  • steuerliche Berücksichtigung der Kosten als Betriebsausgaben

Bei Leasingmodellen kann allerdings unter Umständen eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung relevant werden.

 

Steuerfreie Überlassung bis Ende 2030 möglich

Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt die private Nutzung eines Jobrads für Mitarbeitende lohnsteuerfrei.

Voraussetzungen sind insbesondere:

  • Das Fahrrad wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassen.

  • Es handelt sich um ein steuerlich begünstigtes Fahrrad oder E-Bike.

  • Die Regelung gilt derzeit bis zum 31. Dezember 2030.

Wichtig: Erfolgt die Überlassung im Rahmen einer Gehaltsumwandlung, entfällt die Steuerfreiheit.

 

Welche Fahrräder sind begünstigt?

Die steuerliche Begünstigung gilt für:

  • klassische Fahrräder ohne Motor

  • E-Bikes mit Motorunterstützung bis maximal 25 km/h

Nicht begünstigt sind sogenannte S-Pedelecs, deren Motorunterstützung regelmäßig bis 45 km/h reicht. Diese gelten verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeuge und unterliegen anderen steuerlichen Regelungen.

 

Gehaltsumwandlung: Steuerliche Besonderheiten

In der Praxis werden Jobräder häufig über eine Gehaltsumwandlung finanziert.

Hier gilt:

  • Die Steuerbefreiung entfällt.

  • Die private Nutzung muss lohnsteuerlich und umsatzsteuerlich berücksichtigt werden.

Für die lohnsteuerliche Bewertung kommt dabei die sogenannte 0,25-Prozent-Regelung zur Anwendung.

Umsatzsteuerlich ist hingegen grundsätzlich weiterhin die 1-Prozent-Regelung maßgeblich.

 

Besondere Regelungen bei S-Pedelecs

Werden S-Pedelecs überlassen, gelten diese steuerlich ähnlich wie Dienstwagen.

Dabei sind:

  • die private Nutzung lohnsteuerlich zu erfassen

  • die umsatzsteuerlichen Vorschriften zu beachten

  • gegebenenfalls zusätzliche Werte für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anzusetzen

 

Buchhalterische Erfassung nicht unterschätzen

Die steuerliche Behandlung von Jobrädern kann insbesondere bei Gehaltsumwandlungen komplex werden.

Da lohnsteuerliche und umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlagen voneinander abweichen können, sind die entsprechenden Sachverhalte in der Lohn- und Finanzbuchhaltung korrekt zu erfassen.

Eine sorgfältige Umsetzung ist wichtig, um spätere Nachfragen im Rahmen von Lohnsteuer- oder Betriebsprüfungen zu vermeiden.

 

Fazit

Jobräder können ein attraktiver Baustein moderner Vergütungskonzepte sein und sowohl Unternehmen als auch Mitarbeitenden Vorteile bieten.

Entscheidend für die steuerliche Behandlung ist jedoch die konkrete Ausgestaltung. Insbesondere die Unterscheidung zwischen zusätzlicher Leistung und Gehaltsumwandlung sowie die Art des überlassenen Fahrrads haben erheblichen Einfluss auf die steuerlichen Folgen.

Unternehmen sollten die Rahmenbedingungen daher vor Einführung eines Jobrad-Modells sorgfältig prüfen und die buchhalterische Umsetzung entsprechend vorbereiten.

 

Quelle: DHZ 2026

 

Herzlichst, 

Janine Haberland


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