Warum die Reform wichtig ist
Die private Altersvorsorge bildet neben der gesetzlichen Rente und der betrieblichen Altersvorsorge eine wichtige Säule der finanziellen Absicherung im Alter.
Da die gesetzliche Altersversorgung allein nicht immer ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern, soll die Reform zusätzliche Anreize schaffen, frühzeitig privat vorzusorgen.
Was sich künftig ändert
Ablösung der klassischen Riester-Rente
Die bisherige Riester-Rente wird durch neue Altersvorsorgeprodukte ersetzt, die:
-
flexibler gestaltet sind
-
höhere Renditechancen bieten
-
kostengünstiger sein sollen
Ein zentrales Element ist das neue Altersvorsorgedepot, das ohne Kapitalgarantie ausgestaltet werden kann und dadurch breitere Anlagemöglichkeiten eröffnet.
Mehr Renditechancen durch Kapitalmarktanlagen
Künftig können geförderte Altersvorsorgeprodukte verstärkt in Kapitalmarktanlagen investieren.
Dazu zählen beispielsweise:
-
global gestreute Aktienanlagen
-
ETF-Lösungen
Für Personen mit höherem Sicherheitsbedürfnis sollen weiterhin Garantieprodukte verfügbar bleiben.
Standardprodukt für mehr Transparenz
Zur besseren Orientierung wird ein standardisiertes Altersvorsorgeprodukt eingeführt, das von allen Anbietern angeboten werden soll.
Die Kosten dieses Standarddepots werden auf maximal 1,0 Prozent begrenzt.
Mehr Flexibilität in der Auszahlungsphase
Neben lebenslangen Rentenzahlungen sollen künftig auch Zeitrenten möglich sein.
Dadurch erhalten Sparerinnen und Sparer mehr Gestaltungsspielraum bei der späteren Nutzung ihres angesparten Kapitals.
Erweiterte Förderung
Förderung künftig auch für Selbstständige
Eine wesentliche Neuerung betrifft die Förderberechtigung:
Künftig sollen neben Arbeitnehmern auch
-
Selbstständige
-
Freiberufler
-
Gewerbetreibende
von der staatlichen Förderung profitieren können.
Neue Zulagenregelung
Die staatliche Förderung wird deutlich angepasst:
-
Für jeden Spar-Euro bis zu einer Einzahlung von 360 Euro jährlich gibt es 50 Cent Förderung.
-
Für darüber hinausgehende Einzahlungen bis 1.800 Euro jährlich beträgt die Förderung 25 Cent je Spar-Euro.
Dadurch steigt die Grundzulage auf bis zu 540 Euro pro Jahr.
Zusätzliche Einzahlungen bis zu 6.840 Euro jährlich bleiben möglich, erhöhen die Zulage jedoch nicht weiter.
Berufseinsteigerbonus
Wer vor dem 25. Lebensjahr einen Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält einmalig einen Bonus von 200 Euro.
Verbesserungen für Familien
Familien sollen besonders profitieren:
Die volle Kinderzulage von 300 Euro pro Kind und Jahr soll künftig bereits bei einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro gewährt werden.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Bereits bestehende Riester-Verträge bleiben bestehen.
Das bedeutet:
-
keine automatische Kündigung
-
keine automatische Umwandlung
Verträge können weiterhin bespart werden.
Ab 2027 können jedoch keine neuen Riester-Verträge nach dem bisherigen Modell mehr abgeschlossen werden.
Wechsel in das neue System möglich
Ein Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot soll freiwillig möglich sein.
Zudem ist vorgesehen, den Wechsel zwischen Anbietern künftig zu vereinfachen.
Ab wann gelten die neuen Regelungen?
Die Reform ist bereits beschlossen.
Die neuen Altersvorsorgeprodukte sollen ab dem 1. Januar 2027 am Markt verfügbar sein.
Fazit
Mit der Reform der privaten Altersvorsorge soll die private Absicherung im Alter attraktiver, flexibler und renditeorientierter werden.
Besonders die Öffnung der Förderung für Selbstständige, die erweiterten Anlagemöglichkeiten sowie die neuen Zulagenregelungen schaffen zusätzliche Anreize für den langfristigen Vermögensaufbau und die Altersvorsorge.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Herzlichst,
Janine Haberland