Keyvisual Team

Minijobs: Neue Regelungen zur Rentenversicherung seit 1. Juli 2026

14. Jul 2026

Rückkehr in die Rentenversicherungspflicht wird möglich

Zum 1. Juli 2026 sind neue Regelungen für Minijobs in Kraft getreten. Eine wesentliche Änderung betrifft die Rentenversicherungspflicht.

Beschäftigte, die sich bislang von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen, können nun unter bestimmten Voraussetzungen wieder in die Rentenversicherungspflicht zurückkehren.

Für Arbeitgeber bedeutet dies, die neuen Vorgaben zu kennen und bei bestehenden oder neuen Minijobverhältnissen entsprechend zu berücksichtigen.

 

Rückkehr auf Antrag möglich

Die Rückkehr in die Rentenversicherungspflicht erfolgt ausschließlich auf schriftlichen Antrag des Minijobbers beim Arbeitgeber.

Nach erfolgreicher Antragstellung:

  • führt der Arbeitgeber neben den Pauschalabgaben auch die regulären Rentenversicherungsbeiträge des Beschäftigten ab,

  • das ausgezahlte Minijobentgelt reduziert sich entsprechend um den Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung.

 

Wichtige Voraussetzungen

Die neue Regelung ist an klare Bedingungen geknüpft:

  • Die Rückkehr zur Rentenversicherungspflicht ist nur einmal möglich.

  • Der Antrag ist für die gesamte Dauer des Minijobverhältnisses bindend.

  • Bestehen mehrere Minijobs gleichzeitig, gilt die Rückkehr einheitlich für alle Beschäftigungsverhältnisse.

 

Mögliche weitere Änderungen bei Minijobs

Neben der neuen Rückkehroption werden derzeit weitere Anpassungen im Bereich der Minijobs diskutiert.

Im Rahmen der geplanten Reformen steht unter anderem eine Erhöhung des Pauschalsteuersatzes für Minijobs von derzeit 2 Prozent auf 5 Prozent im Raum.

Sollte diese Änderung umgesetzt werden, würden sich die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber erhöhen.

 

Fazit

Die seit dem 1. Juli 2026 geltende Rückkehrmöglichkeit in die Rentenversicherungspflicht schafft für Minijobber neue Optionen bei der Altersvorsorge.

Unternehmen sollten die neuen Regelungen kennen und Anträge ihrer Beschäftigten korrekt umsetzen. Gleichzeitig lohnt es sich, die angekündigten Reformen im Minijobbereich im Blick zu behalten, da sie künftig Auswirkungen auf die Personalkosten haben könnten.

 

Alle Inhalte erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr und ohne Übernahme einer Haftung.

 

Herzlichst,

Janine Haberland


To top