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Kindergeld 2027: Geplante Änderungen und wichtige Informationen im Überblick

28. Jul 2026

Familien sollen weiter entlastet werden

Das Kindergeld ist eine zentrale staatliche Leistung zur finanziellen Unterstützung von Familien und wird unabhängig vom Einkommen gezahlt.

Für die Jahre 2027 und 2028 plant die Bundesregierung weitere Verbesserungen. Neben einer schrittweisen Erhöhung des Kindergeldes soll auch die Antragstellung deutlich vereinfacht werden.

 

Geplante Erhöhung des Kindergeldes

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Monat und Kind.

Die Bundesregierung plant, den Betrag bis 2028 in zwei Schritten auf 272 Euro pro Kind und Monat anzuheben.

Die konkrete Höhe der Erhöhung für das Jahr 2027 steht derzeit noch nicht fest.

 

Automatische Auszahlung ab 2027 geplant

Eine wesentliche Neuerung betrifft die Beantragung des Kindergeldes.

Künftig soll das Kindergeld schrittweise ohne gesonderten Antrag ausgezahlt werden.

Voraussetzung hierfür ist, dass dem Staat die Kontoverbindung eines Elternteils bekannt ist.

Das Verfahren soll in zwei Stufen eingeführt werden:

  • zunächst für Familien ab dem zweiten Kind,

  • anschließend auch für Familien mit dem ersten Kind.

Die ersten automatischen Auszahlungen sind im Laufe des Jahres 2027 vorgesehen, sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind.

 

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Kindergeld für:

  • minderjährige Kinder,

  • volljährige Kinder in Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium – grundsätzlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres,

  • unter bestimmten Voraussetzungen auch für Pflege-, Adoptiv-, Stief- oder Enkelkinder.

Auch Jugendliche über 18 Jahre können weiterhin Anspruch auf Kindergeld haben, wenn sie bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter als ausbildungsplatzsuchend gemeldet sind.

 

Auszahlung und Antrag

Bis zur vollständigen Einführung der automatischen Auszahlung bleibt das bisherige Verfahren bestehen.

Bereits heute können Eltern den Kindergeldantrag weitgehend digital einreichen. Für Neugeborene stellt die Familienkasse einen größtenteils vorausgefüllten Onlineantrag zur Verfügung.

Kindergeld kann zudem rückwirkend für bis zu sechs Monate beantragt werden.

 

Kinderfreibetrag als Alternative

Neben dem Kindergeld berücksichtigt das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuer auch den Kinderfreibetrag.

Für das Jahr 2026 beträgt dieser 6.828 Euro je Kind. Hinzu kommt der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung.

Im Rahmen der Einkommensteuererklärung führt das Finanzamt automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung durch. Dabei wird ermittelt, ob für die Familie das Kindergeld oder die steuerliche Entlastung durch den Kinderfreibetrag günstiger ist.

Eine doppelte Berücksichtigung ist nicht möglich.

 

Fazit

Mit den geplanten Änderungen sollen Familien künftig sowohl finanziell als auch organisatorisch entlastet werden.

Neben einer schrittweisen Erhöhung des Kindergeldes steht insbesondere die automatische Auszahlung im Fokus, die den Verwaltungsaufwand für Eltern deutlich reduzieren soll.

Bis zur vollständigen Umsetzung gelten jedoch weiterhin die bestehenden Regelungen zur Beantragung und Auszahlung des Kindergeldes.

 

Alle Inhalte erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr und ohne Übernahme einer Haftung.

 

Herzlichst,

Janine Haberland


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