Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des Artikels 50 der europäischen KI-Verordnung (EU AI Act). Betroffen sind nicht nur Technologieunternehmen, sondern grundsätzlich auch Betriebe, die Künstliche Intelligenz im Unternehmensalltag einsetzen.
Ob KI-generierte Inhalte, Chatbots oder Sprachsysteme: Unternehmer sollten prüfen, wo KI zum Einsatz kommt, welche Kennzeichnungspflichten bestehen und wie der Einsatz intern dokumentiert wird.
KI-generierte Bilder und Deepfakes
Werden mithilfe von KI realistisch wirkende Bilder erstellt, die Personen oder Situationen zeigen, die tatsächlich nicht stattgefunden haben, kann eine Kennzeichnung als KI-generierter Inhalt erforderlich sein.
Anders sieht es beispielsweise bei rein grafischen Illustrationen, Comics, abstrakten Grafiken, Werbeillustrationen oder nicht wesentlich veränderten Bildern aus. Auch die Verwendung von Filtern erfordert keine entsprechende Kennzeichnung.
Die Kennzeichnung kann in den Metadaten oder über ein digitales Wasserzeichen erfolgen. Für digitale Wasserzeichen gilt aufgrund der aufwendigeren technischen Umsetzung eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.
Wichtig ist, dass die Kennzeichnung sowohl maschinell auswertbar als auch für Verbraucher erkennbar ist. Während die technische Umsetzung bei den KI-Anbietern liegt, müssen Unternehmen für einen sichtbaren Hinweis sorgen.
Wann müssen KI-generierte Texte gekennzeichnet werden?
Auch für KI-generierte Texte mit Inhalten von öffentlichem Interesse bestehen Transparenzanforderungen.
Wird KI lediglich unterstützend eingesetzt, beispielsweise zur Rechtschreibprüfung oder als Synonymfinder, besteht diese Kennzeichnungspflicht nicht.
Bei umfangreicheren KI-generierten Fachinhalten sieht es anders aus. Solche Texte müssen entweder entsprechend gekennzeichnet oder von einer fachkundigen Person überprüft und einer natürlichen oder juristischen Person redaktionell zugeordnet und verantwortet werden.
KI im Kundenkontakt transparent machen
Besonders relevant sind die Vorgaben für Unternehmen, die KI unmittelbar in der Kommunikation mit Kunden einsetzen.
Dazu können beispielsweise gehören:
- KI-Chatbots auf der Unternehmenswebsite
- KI-basierte Sprachsysteme am Telefon
- KI-generierte Nachrichten im Kundenkontakt
Für Kunden muss erkennbar sein, dass sie mit einem KI-System interagieren. In vielen Fällen genügt dafür ein klarer Hinweis zu Beginn der Kommunikation.
KI-Kompetenz der Beschäftigten sicherstellen
Neben der Kennzeichnung spielt die KI-Kompetenz der Mitarbeitenden eine wichtige Rolle. Beschäftigte, die mit KI-Systemen arbeiten, sollten entsprechend ihres tatsächlichen Einsatzbereichs geschult sein.
Dabei geht es unter anderem um einen verantwortungsvollen Umgang mit:
- Kundendaten
- Auftragsdaten
- personenbezogenen Daten
- weiteren sensiblen Unternehmensinformationen
Insbesondere muss bekannt sein, welche Daten nicht ohne Weiteres an öffentlich zugängliche KI-Systeme übermittelt werden dürfen.
Die Anforderungen an die KI-Kompetenz bestehen bereits seit Februar 2025 und werden seit August 2026 konsequent durchgesetzt. Als Nachweis können beispielsweise dokumentierte Teilnahmen an geeigneten Schulungen oder Webinaren dienen.
KI-Nutzung im Unternehmen systematisch erfassen
Unternehmen sollten eine Bestandsaufnahme ihrer eingesetzten KI-Anwendungen durchführen. Dabei sind insbesondere folgende Fragen relevant:
- Welche KI-Tools werden im Unternehmen verwendet?
- Welche bestehende Software enthält bereits KI-Funktionen?
- Für welche Aufgaben werden diese Systeme eingesetzt?
- Welcher Risikokategorie sind die Anwendungen zuzuordnen?
- Welche internen Regeln gelten für den Umgang mit KI?
Wer bereits über eine Verfahrensdokumentation verfügt, kann diese als Grundlage für die Bestandsaufnahme nutzen.
Dokumentation wird zunehmend wichtiger
Neben der Bestandsaufnahme sollten auch interne Regelungen, Schulungsnachweise und Teilnahmebescheinigungen nachvollziehbar dokumentiert werden.
Diese Unterlagen dienen nicht nur der internen Organisation. Sie können zugleich als Nachweis gegenüber der Bundesnetzagentur relevant werden, wenn entsprechende Auskünfte angefordert werden.
Eine strukturierte Dokumentation kann daher dazu beitragen, die Einhaltung der Anforderungen nachvollziehbar zu machen und den Aufwand bei möglichen Prüfungen zu reduzieren.
KI-Einsatz jetzt strukturiert überprüfen
Mit den seit August 2026 geltenden Transparenzpflichten gewinnt der strukturierte Umgang mit Künstlicher Intelligenz für Unternehmen weiter an Bedeutung.
Unternehmer sollten deshalb insbesondere KI-Anwendungen erfassen, Kennzeichnungspflichten prüfen, klare interne Regeln schaffen, Mitarbeitende passend zum Einsatzbereich schulen und die Maßnahmen dokumentieren.
Wer KI bereits im Marketing, bei der Erstellung von Inhalten oder im Kundenkontakt einsetzt, sollte nicht nur die Möglichkeiten der Technologie betrachten, sondern auch die damit verbundenen Transparenz- und Dokumentationsanforderungen im Blick behalten.
Alle Inhalte erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr und ohne Übernahme einer Haftung.
Herzlichst,
Janine Haberland