Das Finanzamt wird von vielen Unternehmern vor allem mit Steuerzahlungen, Betriebsprüfungen und bürokratischem Aufwand verbunden. Dabei begleitet die Finanzverwaltung ein Unternehmen von der Gründung über Wachstums- und Krisenphasen bis hin zur Unternehmensübertragung.
Wer seine steuerlichen Pflichten kennt, die eigene Buchhaltung im Blick behält und frühzeitig kommuniziert, kann Missverständnisse vermeiden und vorhandene Handlungsmöglichkeiten besser nutzen.
Die Zusammenarbeit beginnt bereits bei der Gründung
Schon mit dem steuerlichen Erfassungsbogen erhält das Finanzamt wesentliche Informationen über das Unternehmen. Dazu gehören unter anderem die erste Gewinnprognose, Angaben zu Beschäftigten, die Form der Umsatzbesteuerung und steuerliche Vorauszahlungen.
Diese Angaben haben unmittelbare Auswirkungen auf die Liquiditätsplanung. Fehlen Informationen oder bleiben Rückfragen unbeantwortet, kann das Finanzamt Schätzungen vornehmen.
Eine sorgfältige Buchhaltung und die Abstimmung mit dem Steuerberater sind deshalb von Beginn an wichtige Grundlagen.
Vorauszahlungen an die Unternehmensentwicklung anpassen
Die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens kann sich verändern. Bei einem Umsatz- oder Gewinnrückgang können beispielsweise die Steuervorauszahlungen auf Antrag angepasst werden.
Auch umsatzsteuerliche Veränderungen, etwa aufgrund der Insolvenz eines Kunden, können in den entsprechenden Voranmeldungen berücksichtigt werden.
Unternehmer sollten ihre betriebswirtschaftlichen Kennzahlen deshalb laufend kennen und Veränderungen frühzeitig mit ihrem Steuerberater besprechen. So kann gegebenenfalls reagiert werden, bevor unnötig Liquidität gebunden wird.
Welche Auskünfte darf das Finanzamt geben?
Finanzämter haben eine gesetzliche Auskunftspflicht gegenüber Steuerzahlern. Sie können beispielsweise allgemeine steuerrechtliche und formale Fragen beantworten, etwa:
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welche Fristen einzuhalten sind,
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welche Anlagen für eine Steuererklärung benötigt werden,
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wo bestimmte Angaben einzutragen sind.
Die Unterstützung hat allerdings klare Grenzen. Das Finanzamt ist keine Steuerberatung und darf aufgrund seiner Neutralitätspflicht keine individuellen Empfehlungen zur größtmöglichen Steuerersparnis geben.
Mündliche Auskünfte bieten keine Rechtssicherheit
Auch bei konkreteren Fragen können Finanzbeamte grundsätzlich erläutern, wie ein Sachverhalt steuerlich behandelt wird. Eine mündliche Aussage garantiert jedoch nicht, dass die spätere steuerliche Beurteilung entsprechend ausfällt.
Bei ungewöhnlichen oder finanziell bedeutsamen Sachverhalten besteht die Möglichkeit einer verbindlichen Auskunft. Dabei wird dem Finanzamt ein konkreter Sachverhalt vorgelegt. Gegen eine Gebühr kann eine schriftliche und rechtlich bindende Einschätzung eingeholt werden.
Klare und nachvollziehbare Kommunikation
Im Umgang mit dem Finanzamt empfiehlt sich eine sachliche, vollständige und möglichst schriftliche Kommunikation. Für den jeweiligen Sachverhalt sollten die notwendigen Informationen und Unterlagen zusammengestellt werden.
Sinnvoll ist es außerdem, die Kommunikation über den betreuenden Steuerberater oder zumindest in enger Abstimmung mit diesem zu führen.
Unbeantwortete Rückfragen und fehlende Informationen können dagegen zu zusätzlichen Nachfragen, Schätzungen oder weiteren Problemen führen.
Die eigene Buchhaltung als Grundlage
Eine funktionierende Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung setzt voraus, dass Unternehmer ihre wirtschaftliche Situation selbst kennen. Eine aktuelle Buchhaltung und der regelmäßige Blick auf die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen schaffen die notwendige Grundlage.
Dadurch können Unternehmer Veränderungen früher erkennen und beispielsweise prüfen, ob steuerliche Vorauszahlungen noch zur tatsächlichen Geschäftsentwicklung passen.
Fazit
Das Finanzamt ist Kontroll- und Erhebungsbehörde und damit kein Interessenvertreter des Unternehmens. Dennoch muss das Verhältnis nicht zwangsläufig von Konflikten geprägt sein.
Eine aktuelle Buchhaltung, vollständige Informationen, rechtzeitige Reaktionen und eine klare Kommunikation können den Umgang mit der Finanzverwaltung erheblich erleichtern. In steuerlich komplexen oder wirtschaftlich bedeutenden Situationen sollte die Abstimmung mit dem Steuerberater im Mittelpunkt stehen.
Alle Inhalte erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr und ohne Übernahme einer Haftung.
Herzlichst,
Janine Haberland