Keyvisual Team

Förderung für KMU

05. Jan 2024

Wer sich beraten lässt, kann jetzt Zuschüsse beantragen!

Unternehmen können bis Ende 2026 mehrmals Zuschüsse für Beratungen zu wirtschaftlichen Fragen erhalten. Wie hoch die Förderung ausfällt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Seit Jahresbeginn wird die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse gefördert. "Mit der neuen Förderung von Unternehmensberatungen für KMU können Zuschüsse für die Einholung professioneller Beratung zu allen Fragen der Unternehmensführung gewährt werden". Ziel sei es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu stärken. Das Förderprogramm ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet.

Berater müssen beim BAFA gelistet sein

Die Förderung kann bei Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen in Anspruch genommen werden. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die jeweiligen Unternehmensberater und Unternehmensberaterinnen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert sind. Dort können auch die Förderanträge online gestellt werden.

Bis zu 2.800 Euro Zuschuss pro Beratung in Ostdeutschland

Interessierte Unternehmen können nach Angaben des Handwerksverbandes die Förderung für mehrere in sich abgeschlossene Beratungen in Anspruch nehmen. Die Förderung gelte für maximal zwei Beratungen pro Jahr und maximal fünf Beratungen innerhalb des Förderzeitraums bis Ende 2026. Dabei betrage der Zuschuss in den westdeutschen Bundesländern 50 Prozent der Beratungskosten bis maximal 1.750 Euro. In den ostdeutschen Bundesländern werden bis zu 80 Prozent der Kosten bis zu maximal 2.800 Euro pro Beratung übernommen. Die Leitstelle beim ZDH unterstützt interessierte Unternehmen bei der Antragstellung und beantwortet Fragen zur Beratungsförderung.

 

Weitere Informationen finden Interessierte unter: https://www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-gewerbefoerderung/leitstelle-fuer-freiberufliche-beratung/


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